tägliche AZ bei Montage, überschreiten der 10h möglich?
Hallo,
wir haben folgendes Problem, eventuell kann uns jemand eine Richtung weisen… Unsere Monteure sind im Allgemeinen von Montag bis Donnerstag auf Montage. Innerhalb dieser Zeit leisten Sie ihre 40 Wo Stunden ab. In der Vergangenheit waren sie aber, je nach Situation, den einen oder anderen Tag länger als 10 Stunden tätig um am Donnerstag eher zurückfahren zu können. Teilweise haben Sie auch noch zusätzlich die eine oder andere Wochenstunde mehr gemacht (je nach Arbeit und Situation) um gesammelt den einen oder anderen Tag abbummeln zu können, was meist innerhalb des Monats problemlos möglich war. Nun haben wir aber keinen TV und das AzG lässt nur auf Basis einer BV die Veränderung dieser 10h nicht zu. Wie kann man am unkompliziertesten dieses Problem im begrenzten Rahmen lösen um in dem Falle den Wünschen der AN zu entsprechen. Der AG war und ist für jegliche Regelung offen, da es die monatliche Gesamtarbeitszeit nicht tangiert und die Arbeitsaufgabe dies zulässt.
Gruß André
Community-Antworten (6)
26.09.2010 um 17:11 Uhr
Hallo Andre, hier hat der BR die AUfgabe die Arbeitsschutzgesetze, die ihm nach §80,1,1 und §80,1,9 auferlegt werden, anzuwenden. Wo soll das denn enden? Evtl. am Mittwoch, wenn die Kollegen dann den Montag und Dienstag voll durchgearbeitet haben. Ich denke, dass 10 Stunden am Tag genug sind, weil auch die Unfallgefahr mit nachlassender Konzentration steigt. Ich hoffe dir geholfen zu haben, zumindest in der Richtungsfindung. Moore
27.09.2010 um 09:52 Uhr
Hallo,
Danke Dir! Das ist mir auch so durch den Kopf gegangen... Aber ich kann die AN auch verstehen, wenn Sie früh um 07:00 Uhr anfangen, mit Pause dann 17:45 Uhr ihre Arbeit niederlegen und nicht so recht wissen was Sie den ganzen Abend machen sollen. Wenn Sie dagegen noch ein Stündchen am Dienstag und am Mittwoch ran hängen und dafür am Donnerstag schon 16:00 Uhr abfahren könnten um etwas eher bei Ihren Familien zu sein würde ich das für mich persönlich auch als gut empfinden... Sicherlich ist dies auch von der Arbeitstätigkeit/Arbeitsbelastung selbst abhängig und wie schon gesagt,...das ist der Wunsch der AN, wenn irgend möglich eine "begrenzte" Erhöhung der 10h zu schaffen ... mit Sicherheit soll daraus keine übertriebene Möglichkeit Stunden zu sammeln entstehen...
Gruß André
27.09.2010 um 10:25 Uhr
Hallo Andre, schau mal in § 7 ArbZG. In einer BV kann u. U. von § 3 ArbZG abgewichen werden. Ihr könntet prüfen, ob Eure Umstände das hergeben. LG Lotte
27.09.2010 um 18:06 Uhr
Hallo Lotte,
habe das ArbZG nur in digitaler Form,.. bei mir steht da:
...In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann...
also irgendwie in Verbindung mit vorhandenen TV oder interprediere ich da was falsch?
Wir hatten da auch schon mal nachgeschaut aber festgestellt, wenn wir es nicht über eine BV "ohne vorhandenen Tarifvertrag" regeln können wird da eher nichts
Gruß André
27.09.2010 um 18:34 Uhr
Hallo Andre, habe gerade nochmal die Kommentierung gelesen. Da ist wirklich ohne TV, der eine Öffnungsklausel bietet, nichts zu machen. Im Prinzip ja auch gut und richtig. LG Lotte
27.09.2010 um 18:56 Uhr
Da es hier keine gesetzeskonforme Lösung gibt, kann der BR auch keine Regelung treffen. Er könnte natürlich in gewissen Grenzen "die Augen zumachen" - aber wie Moore schon sagte: Wo ist da die Grenze? Und was schriftliches dazu würde ich als BR auch nie rausgeben außer: "Wir würden ja gern, wenn die Gesetze das zuließen. Der aus derzeitiger Sicht einzig mögliche Weg wäre, der ArbGeb schließt einen TV ab..." Also Ball und Verantwortung zurück zum ArbGeb.
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