Erstellt am 26.09.2010 um 15:11 Uhr von Moore
Hallo Andre,
hier hat der BR die AUfgabe die Arbeitsschutzgesetze, die ihm nach §80,1,1 und §80,1,9
auferlegt werden, anzuwenden.
Wo soll das denn enden?
Evtl. am Mittwoch, wenn die Kollegen dann den Montag und Dienstag voll durchgearbeitet haben.
Ich denke, dass 10 Stunden am Tag genug sind, weil auch die Unfallgefahr mit nachlassender Konzentration steigt.
Ich hoffe dir geholfen zu haben, zumindest in der Richtungsfindung.
Moore
Erstellt am 27.09.2010 um 07:52 Uhr von Andre
Hallo,
Danke Dir!
Das ist mir auch so durch den Kopf gegangen...
Aber ich kann die AN auch verstehen, wenn Sie früh um 07:00 Uhr anfangen, mit Pause dann 17:45 Uhr ihre Arbeit niederlegen und nicht so recht wissen was Sie den ganzen Abend machen sollen. Wenn Sie dagegen noch ein Stündchen am Dienstag und am Mittwoch ran hängen und dafür am Donnerstag schon 16:00 Uhr abfahren könnten um etwas eher bei Ihren Familien zu sein würde ich das für mich persönlich auch als gut empfinden...
Sicherlich ist dies auch von der Arbeitstätigkeit/Arbeitsbelastung selbst abhängig und wie schon gesagt,...das ist der Wunsch der AN, wenn irgend möglich eine "begrenzte" Erhöhung der 10h zu schaffen
... mit Sicherheit soll daraus keine übertriebene Möglichkeit Stunden zu sammeln entstehen...
Gruß André
Erstellt am 27.09.2010 um 08:25 Uhr von Lotte
Hallo Andre,
schau mal in § 7 ArbZG. In einer BV kann u. U. von § 3 ArbZG abgewichen werden. Ihr könntet prüfen, ob Eure Umstände das hergeben.
LG Lotte
Erstellt am 27.09.2010 um 16:06 Uhr von Andre
Hallo Lotte,
habe das ArbZG nur in digitaler Form,.. bei mir steht da:
...In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann...
also irgendwie in Verbindung mit vorhandenen TV oder interprediere ich da was falsch?
Wir hatten da auch schon mal nachgeschaut aber festgestellt, wenn wir es nicht über eine BV "ohne vorhandenen Tarifvertrag" regeln können wird da eher nichts
Gruß André
Erstellt am 27.09.2010 um 16:34 Uhr von Lotte
Hallo Andre,
habe gerade nochmal die Kommentierung gelesen. Da ist wirklich ohne TV, der eine Öffnungsklausel bietet, nichts zu machen.
Im Prinzip ja auch gut und richtig.
LG Lotte
Erstellt am 27.09.2010 um 16:56 Uhr von Petrus
Da es hier keine gesetzeskonforme Lösung gibt, kann der BR auch keine Regelung treffen. Er könnte natürlich in gewissen Grenzen "die Augen zumachen" - aber wie Moore schon sagte: Wo ist da die Grenze?
Und was schriftliches dazu würde ich als BR auch nie rausgeben außer: "Wir würden ja gern, wenn die Gesetze das zuließen. Der aus derzeitiger Sicht einzig mögliche Weg wäre, der ArbGeb schließt einen TV ab..." Also Ball und Verantwortung zurück zum ArbGeb.