Erstellt am 25.09.2007 um 15:20 Uhr von khel
Hallo Armin,
schaltet die Gewerbeaufsicht ein. Den Kollegen pinkelt Ihr damit nicht ans Bein, das ist ganz alleine das Problem des Arbeitgebers. Er muss die betrieblichen Abläufe so gestalten, dass eine regelmäßige Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit nicht vorkommen kann.
Also: petzen gehen! Ihr habt, das entnehme ich Deinem Posting, schon alles Mögliche probiert, ohne dass es gefruchtet hätte. Jetzt wird es also Zeit, andere Seiten aufzuziehen.
Tipp: guck Dir auch mal den Beitrag 16683 von Daniela samt zugehörigem Thread an.
Gruß
khel
Erstellt am 25.09.2007 um 17:53 Uhr von carrie
Hallo
Wir haben bei uns damals das Landesamt für Arbeitsschutz eingeschaltet, erst angerufen und dann eine Anzeige gegen den AG geschrieben (Anonym), die sind daraufhin angeschrieben worden und haben ziemlich gezuckt. Haben auch einige Auflagen bekommen und müssen bald wieder mit einer Nachkontrolle rechnen.
Erstellt am 25.09.2007 um 19:14 Uhr von Jürgen
Moin Armin, schaltet doch die zuständige Gewerkschaft mit ein. Die Gewerkschaft sollte das Amt für Arbeitschutz bzw. Gewerbeaufsicht informieren-
Gruß Jürgen
Erstellt am 25.09.2007 um 23:25 Uhr von paula
warum anonym oder über die Gewerkschaft? es geht um den Schutz der Kollegen. Da sollte doch bitte der BR genug Mum haben und selber aktiv werden!
Erstellt am 29.09.2007 um 01:36 Uhr von carrie
@paula
Deshalb Anonym weil in unserem BR (11) anfangs 8 Leute kein richtiges interesse daran hatten etwas gegen die ungesetzlich langen Arbeitszeiten zu tun. Also haben die restlichen 3 einen Alleingang gestartet.
Erstellt am 29.09.2007 um 10:02 Uhr von spartacus
Moin Armin,
was ist eigentlich mit eurer Mitbestimmung?? Habt ihr den 10 Stunden zugestimmt, § 87 BetrVg? Ich denke hier liegt ebenfalls ein Verstoß gegen eure MBR vor - also auch hier - rechtlich klären lassen (Anwalt einschalten)!
Erstellt am 29.09.2007 um 10:14 Uhr von waschbär
"der 10 Stunden Regelung der täglichen Arbeiszeit."
Ist die tägliche Arbeitszeit nicht mehr 8 Std ?
Erstellt am 29.09.2007 um 13:34 Uhr von waschbär
weich-ei,
wir taten folgendes als es zu bunt wurde .-/
Aber bis dahin sammelten wir und Mahnten an und machten was uns bei gebracht wurde ... Belege Sammeln , zeigen das man um abstellung und kütige einigung bemüht war :-( *grrrr* aber es hat sich wohl gelohnt !
„Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Himmespforten“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 2.September hat es vor dem Arbeitsgericht Himmelspforten eine Mündliche Anhörung zum Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegeben.
Anlaß hierfür war die Überprüfung der Oktoberdienstpläne durch den Betriebsrat, wie in der vorherigen Kurzinfo des Betriebsrates bereits beschrieben.
Bei den Überprüfungen sind in fast allen Dienstplänen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und /oder der „Dienstvereinbarung Arbeitszeit“ festgestellt worden. Die Überprüfungen haben ergeben daß nur vier (4) Dienstpläne vom BR genehmigt werden konnten, einundvierzig (41) Dienstpläne mußten durch den Betriebsrat abgelehnt werden!
Unter anderem waren Gründe der Ablehnung,
o geplante geteilte Dienste,
o Überschreitung der täglichen Arbeitszeit über acht (8) Stunden hinaus,
o die Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von achtundvierzig (48) Stunden sowie
o Wochenendarbeit nach dem Urlaub.
Bei der Anhörung vor dem Arbeitsgericht wurde ein Vergleich geschlossen. Danach wird der Betriebsrat die Dienstpläne für den Zeitraum vom 1.10. bis 14.10.2005 im Hinblick auf den Zeitablauf akzeptieren, da das Unternehmen zugesagt hat, daß sie die Überschreitungen nach dem Arbeitszeitgesetz bereits abgestellt haben.
Zu den oben genannten Punkten wurde vereinbart, daß der Betriebsrat und das Unternehmen in der Woche vom 8.10. bis 14.10.2005 deren Beseitigung verhandeln, gegebenenfalls im Rahmen einer Einigungsstelle vor dem Arbeitsgericht.
Erst nach der Einigung wird der zweiten Monatshälfte des Oktoberdienstplans 2005 zugestimmt.
Das gleiche Verfahren gilt für die Dienstpläne November und Dezember 2005.
Der Verhandlungszeitraum hierfür liegt in der Zeit vom 15.10. bis 31.10.2005.
Somit sollen erstmals alle Dienstpläne ab Dezember 2005 dem Arbeitszeitgesetz und der „Dienstvereinbarung Arbeitszeit“ entsprechen.
Über den weiteren Verlauf der Einigung werden wir euch selbstverständlich über das BR Info auf dem laufenden halten.
i.A Sönke
Betriebsrat
ÖA Arbeit
Erstellt am 29.09.2007 um 14:08 Uhr von Der alte Heini
Naja waschbär,
um das Problem jetzt zu lösen mag sich das ja alles ganz toll anhören, aber eine handfeste Lösung des Problems, mit der der Arbeitgeber künftig konsequent diszipliniert werden kann wenn er sich nicht an die Vorgaben hält, ist so ein vorgehen nicht zu gebrauchen. Die entstandenen Kosten können vom AG noch von der Steuer abgesetzt werden.
Erstellt am 29.09.2007 um 14:16 Uhr von waschbär
Heini,
du weist genau das die richter sich nur schwer für die BR belange begeistern lassen.
Aber ab Jan wussten wir das unsere Bv einzuhalten ist und eingehalten werde konnte . Der AG kündigte sie ja nicht ! und danach klappte es auch !
Ich wollte auch nur auf zeigen das es wege gibt und das es sogar Handfeste belege gibt ! Oft werden Tips hier ja alles "nicht" umsetzbar gepostet ! Deshalb dachte ich ich gebe mal was echtes raus !
Erstellt am 29.09.2007 um 14:29 Uhr von pirat
Ahoi, Der alte Heini,
die Authezität, ist schon sehr lehrreich und eine lange Reise beginnt immer mit dem ersten Schritt. Nur wer garnix tut ...
Die Worte von WB machen Mut....
Erstellt am 29.09.2007 um 14:34 Uhr von Der alte Heini
waschbär,
jeder BR sollte so vorgehen, wie er es gerne möchte. Denn nur der BR vor Ort kann die Situation einschätzen.
Aber, renitente Arbeitgeber sollte man entsprechend an die Leine nehmen.
Ich hätte alle Vorfälle gesammelt und im Wege eines Verfahrens gem. § 23 BetrVG versucht, dass dem Arbeitgeber vom Arbeitsgericht aufgegeben wird künftig die Rechte des Betriebsrates die sich aus dem § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG und der BV ergeben zu beachten und für jeden Fall der Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld, welches in der Höhe vom Gericht festzusetzen ist, angedroht wird.
Hast Du dieses Ziel erreicht, so wird der AG sich überlegen wie oben beschrieben vorzugehen.
Erstellt am 30.09.2007 um 00:33 Uhr von hans
@alter Heini,
Du schreibst, du hättest. WB schreibt, er hat. Also bitte wo ist das Problem?