1. Die tägliche Höchstarbeitszeit
2. Die Wochentliche Höchstarbeitszeit
3. Die Monatliche Höchstarbeitszeit
Im Sicherheitsgewerbe
Zum Punkt 3 Regelt der MTV die 228 Std,
die Übrigen ?
Erstellt am 21.04.2020 um 08:19 Uhr von Kratzbürste
Und siehe auch Ausnahme- Verordnung zum ArbZG wegen Corona. Ansonsten gelten aber auf jeden Fall die Grenzen des Tarifvertrages und die Mitbestimmung des BR. Und der muss ja nicht alles mitmachen, nur weil es vielleicht erlaubt ist.