Tägliche Arbeitszeitreduzierung Kraft Direktionsrecht möglich?
Liebe ForumsteilnehmerInnen,
bei uns im Krankenhaus gilt die 38,5 Std.-Woche. Unser BR ist derzeit dabei eine BV zum Thema Überstunden mit der Geschäftsleitung zu erarbeiten. Wir haben derzeit ca. ein Dutzend verschiedene Arbeitszeiten in der Pflege mit Zustimmung des BR. Nun hat unsere neue PDL zum Überstundenabbau angeordnet, dass die Leitungen im Dienstplan im Spätdienst vermehrt MA kürzer arbeiten lassen soll, z.B. Eintrag im Vorplan "Spätdienst - 1 (Std.)". So arbeiten diese nicht 7,7 Std. sondern nur 6,7 Std. Dies wird jetzt erstmals praktiziert, jedoch auffälligerweise nicht etwa bei MA mit hoher ÜS-Anzahl, sondern willkürlich. Ist das rechtens ohne BR-Beteiligung? - Muss der MA zustimmen, oder greift hier das Direktionsrecht? Vielen Dank für eure Antworten. Maria
Community-Antworten (7)
20.11.2009 um 11:07 Uhr
Hallo Maria, ein Direktionsrecht besteht hier Seitens AG NICHT!
- Beginn und Ende der Arbeitszeit unterliegt dem MBR § 87 Betr.VG
- Überstundenabbau ebenso MBR § 87 Betr.VG
20.11.2009 um 11:16 Uhr
Hallo Beantworter,
der § 87 BetrVG regelt u.a. Beginn und Ende der Arbeitszeit. Änderungen lösen die Mitbestimmung aus.. Ebenso bei Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit. Soweit ok. Wir verfügen (noch nicht) über ein PC-gestütztes Dienstplanmodell. Jeden Dienstplan bei 1000 MA zu kontrollieren, hieße, der BR macht vordergründig fast nur noch das. Es betrifft ja nur einige MA und nicht dauernd. Reicht es also, wenn der MA einverstanden ist? Der BR kann dann doch "stillschweigend zusimmen" (= schöne Wortkombination) Oder?
20.11.2009 um 12:03 Uhr
Hallo Maria, Deine Frage war ja "Ist das rechtens ohne BR-Beteiligung?" also Antwort: NEIN; nicht Rechtens. Stillschweigende Zustimmung kann der BR immer tätigen, ist blos die Frage WARUM sollte er das, wenn er schon ein MBR hat.
Wenn es dem AN passt, dann Vertretet ihr ja seine Interessen.
Bei einer Größe von 1000 MA und keinen PC gestützter Deinstplan stell ich mir schlimm vor.
20.11.2009 um 12:21 Uhr
@Beantworter Komisch, in meinem Kommentar steht, das der Abbau von Überstunden nicht mitbestimmungspflichtig ist.
20.11.2009 um 12:39 Uhr
@ Immie Mein Fitting und Däubler sagen aber "duch das Mitbestimmungsrecht wird jede Form vorübergehender Verkürzung/Verlängerung erfasst.... Welchen Kommentar hast du?
20.11.2009 um 13:02 Uhr
Fitting 22. Aufl § 87 RN 149
20.11.2009 um 16:52 Uhr
@Immie
Vielen Dank. Ich hab es inzwischen nachgelesen. Maria
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