Erstellt am 19.05.2006 um 15:59 Uhr von foffo
Hallo, an der Mitbestimmungspflicht ändert auch eine Unterschriftenliste von Mitarbeitern nichts. Ihr müßt auch nicht zwangsläufig zustimmen, bloß weil z. B. 100% der Mitarbeiter einer Änderung zugestimmt haben. Es könnte ja z. b. der Fall sein, daß die Zustimmung der Mitarbeiter unter Druck zustande gekommen ist, oder Euch relevante Fakten bekannt sind, die der Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeitern vorenthalten hat. Aber: Stellt Euch der Diskussion mit den Mitarbeitern und legt Ihnen Eure Gründe bei möglicher Ablehnung nachvollziehbar dar.
Weil: die nächste Betriebsrats-Wahl kommt auf jeden Fall...
Erstellt am 19.05.2006 um 16:05 Uhr von Rollie
foffo,
Das ist aber nicht Dein ernst, oder ? Der Betriebsrat soll bei seiner Entscheidung mit einfließen lassen, das diese ggf. Nachteile für die Betriebsratsmitglieder bei der nächsten Wahl haben könnte ?
Ein Betriebsrat, der seine Entscheidungen im Sinne der nächsten Wahl trifft, nun ja.
Erstellt am 19.05.2006 um 16:25 Uhr von häggi
hallo diana,
nein das ist nicht richtig.ihr habt als BR immer ein MBR bei Az-änderungen. § 87 BetrVg
Erstellt am 19.05.2006 um 19:04 Uhr von ISAAK
@diana,
der AG merkt, dass ihr unsicher seid und testet Euch aus, indem er Euch in einer klassischen MB-Frage- von der er sehr genau weiß, dass er Eure Zustimmung einholen muß- einfach so mal übergeht und sich direkt an die MA wendet. Das soll signalisieren: Ich brauche den BR nicht und die MAs brauchen ihn auch nicht. Ich würde mich an Deiner Stelle fühlen, als hätte er mir eine öffentliche Ohrfeige gegeben, was er wohl damit auch bezweckt. Wenn Ihr jetzt kuscht, bekommt Ihr noch mehr Ohrfeigen.-
Gebt ihm schriftlich, dass er sich an den 87er zu halten hat, damit Ihr bei der nächsten Wiederholung was in der Hand habt.-Die Mitbestimmung läuft über die Arbeitsebene GF-BR und nicht über ein Plebiszit (egal, wie sinnvoll die neue Regelung auch sein mag.)
Gruß ISAAK