Erstellt am 23.09.2010 um 15:59 Uhr von PaterBorn
Gibt es versetzungsklauseln in den Arbeitsverträgen?
Erstellt am 23.09.2010 um 16:01 Uhr von Peule
Hey,
einige haben solch eine Klausel, aber die wenigsten(unter 10%).
Bei denen steht, dass die auch in anderen Vertriebsgebieten eingesetzt werden können.
Erstellt am 23.09.2010 um 16:02 Uhr von PaterBorn
Erstellt am 23.09.2010 um 18:00 Uhr von Saxonia
Hallo, Peule -
Ihr als BR könnt eine Sozialauswahl eigentlich immer anzweifeln und deswegen Widersprüche zu den Kündigungen formulieren. Hinweis auf § 102 (3) 3. BetrVG - der gekündigte Arbeitnehmer kann an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden. Ihr könnt behaupten, die Sozialauswahl habe bundesweit zu erfolgen, da die Arbeitnehmer auch schon mal an wechselnden Standorten eingesetzt werden oder wurden (wenn das zutrifft).
Der Arbeitgeber wird Euch auf so geschriebene Widersprüche antworten, daß er das anders sieht und bei seiner Vorstellung einer Sozialauswahl bleibt und die Kündigungen durchziehen.
Dann geht es darum, ob ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, bzw. was ein Richter im Kündigunsschutzprozeß dazu sagt. Wir bzw. die gekündigten Kollegen hatten da leider Pech: Obwohl sie sich häufig gegenseitig in verschiedenen Städten vertreten haben, hat der Richter gesagt, daß es nicht darauf ankommt, sondern an dem im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsort. Da stand die jeweilige Stadt drin, in der sie eingestellt worden sind. Die Versetzungsklausel war dem Richter egal. --- Das muß aber nicht immer so sein.
Die möglichen Gedanken eines Richters muß man nicht vorwegnehmen. Wir versuchen immer einen Widerspruch hinzubekommen, wenn betriebsbedingt gekündigt wird. Das gelingt uns auch - manchmal ist der Widerspruch eben etwas schwächer. Aber Ihr habt nicht zugestimmt, darauf kommt es m.E. an.
Schöne Grüße von Saxonia