Sozialauswahl/Namensliste und BR?
In unserer Firma soll es betriebsbedingte Kündigungen geben. Unsere GL möchte das wir als BR zusammen mit den Anwälten der GL die Sozialauswahl treffen. Wir haben diese abgelehnt, weil wir den Kollegen nicht die Chance auf eine Kündigungsschutzklage verbauen wollen. Die Anwälte der GL behaupten aber wir müßten mit ihnen zusammenarbeiten!? Was spricht dagegen bzw. wo und welche § finde ich darüber?
Community-Antworten (1)
23.11.2007 um 01:28 Uhr
Ihr seid zu nichts verpflichtet! Laßt den Anwalt nur jammern. Es ist Eure Entscheidung! Aber ich denke Ihr solltet Euch einen eigenen Anwalt besorgen, damit Ihr auf Augenhöhe verhandelt!
Den Nachteil der Namesliste habt Ihr ja schon gefunden. In den meisten Fällen haben die Kollegen keine Chance mehr im Kündigungsschutzprozess. Das ist aber auch der Vorteil. Klingt vielleicht komisch aber man stelle sich folgendes vor: Betrieb steht am absoluten Abgrund. AG und BR sind sich einig, dass nur ein konsequenter Schnitt und ein absoluter Kraftakt helfen können. In dieser Situation kann diese Namensliste ein taugliches Mittel sein. Man schneidet den AN Möglichkeiten ab aber hilft so dem Betrieb sich der neuen Situation zu stellen.
Das ist aber die schwierigste Situation die man sich für einen BR vorstellen kann. Man spielt ein wenig "lieber Gott"! Das ist eine hohe Verantwortung und äußerst schwierig. Ich kenne aber Betriebe da war das sicher ein Baustein für das Gelingen der Restrukturierung. In einem Unternehmen hat sich der BR dabei fast vollständig selber wegrationalisiert. Über die Hälfte der BRM sind dann mit Aufhebungsvertrag ausgeschieden. Ich habe davor einen riesigen Respekt!
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