In unserer Firma soll es betriebsbedingte Kündigungen geben. Unsere GL möchte das wir als BR zusammen mit den Anwälten der GL die Sozialauswahl treffen. Wir haben diese abgelehnt, weil wir den Kollegen nicht die Chance auf eine Kündigungsschutzklage verbauen wollen. Die Anwälte der GL behaupten aber wir müßten mit ihnen zusammenarbeiten!? Was spricht dagegen bzw. wo und welche § finde ich darüber?