Hallo,

ich bin als Bildungsreferntin für die Freiwilligendienste beim DRK, für Menschen im Alter von 16-26 Jahren (wobei der Großteil zwischen 16-20 Jahren alt ist) tätig und habe ca. alle zwei Monate ein 5 tägiges Seminar mit Übernachtung.
Ein Seminartag beginnt ca. um 08:30 und endet um 17:00-18:00, allerdings sind wir danach immer ansprechbar für die Teilnehmenden und bieten noch Freizeitangebote an, so dass ein Tag bis 22-24 Uhr geht. Nachts sind wir darüber hinaus in Notfällen ebenfalls ansprechbar und sorgen für Ruhe.
Die bisherige Betriebsvereinbarung regelt es so, dass wir für ein Seminar 12 Stunden zusätzlich zu unserem Lohn ausbezahlt und 10 Überstunden bekommen. Nun meint der Arbeitgeber, dass diese Betriebsvereinbarung nicht rechtens ist, da die gesetzlich vorgeschriebene elfstündige Ruhezeit nicht eingehalten wird. Daher sollen wir uns um 21Uhr aus dem Seminargeschehen verabschieden (nach Hause fahren, auf Zimmer gehen etc.) und wären auch nicht mehr ansprechbar für die Teilnehmenden.
Dieses neue Modell hätte zur Folge, dass uns nur noch 10 zusätzliche Stunden ausbezahlt werden und wir 7 Überstunden bekämen. Die Reduktion der Überstunden von 22 auf 17 Stunden, hat finanzielle Einbußen zur Folge. Daher meine Frage, darf der Arbeitgeber uns durch das neue Modell finanziell schlechter stellen (ohne Ausgleich)? Und muss die alte Betriebsvereinbarung tatsächlich geändert werden, da z.B Leher*innen ebenfalls durcharbeiten auf Klassenfahren oder Betreuer*innen von Kinderferienfreizeiten?
Vielen Dank