Hallo,
ein MA musste aufgrund betrieblicher Belange nach einer Spätschicht in die Frühschicht wechseln. Um die Ruhezeit nach §5 ArbZG einzuhalten, begann er die Frühschicht 2 Stunden nach Schichtbeginn. Es bestand keine Möglichkeit, die fehlenden 2 Stunden an dieser Frühschicht "anzuhängen". Werden die fehlenden 2 Stunden bezahlt oder werden diese mit dem Gleitzeitkonto verrechnet?
Es besteht keine Tarifbindung und keine diesbezügliche BV.

Vielen Dank im voraus,
Steffen