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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ruhezeiten einhalten

I
ivente
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir sind 7 Leute beim BR,davon 3 Nachtwachen,kann uns der AG Probleme machen wenn wir nach der Nachtschicht bzw.vor Dienstbeginn eine Sitzung abhalten.Ich weiß Ruhezeiten usw.aber wir haben keine Ersatzmitglieder und eine Freistellung vom ND ist auch nicht möglich.Das sollte auch nicht unser Problem sein aber die Realität sieht einfach so aus.Danke in voraus und Gruß ivente

1.977015

Community-Antworten (15)

K
Kölner

23.06.2012 um 18:59 Uhr

@ivente Im Sinne des ArbZG ist BR-Arbeit keine AZ. Also ist das ohne Probleme möglich, was Ihr macht...

N
NoPain

23.06.2012 um 19:07 Uhr

@ivente,

wenn Ihr das wirklich so ... machen wollt und der AG rumzickt, lassen die BRM einfach die Nachtschicht ausfallen und machen NUR die Sitzung ;)

...eine Freistellung vom ND ist auch nicht möglich.

Warum eigentlich nicht?

B
Betriebsrätin

23.06.2012 um 19:48 Uhr

Nopain kennst Du eine andere Rechtsprechung. Denn lt. geltender kann man nicht weil morgens Mandatarbeit ansteht die Nachtschicht ausfallen lassen. Man kann ggf sie etwas vorzeitiger beenden. Doch auch hier musd dann der BR auch ueberlegen ob man mit der BR Sitzung nicht auch etwas spaeter beginnen kann, alleine schon aus § 2, denn der gilt auch fuer BR

B
Betsy

23.06.2012 um 19:52 Uhr

Tatsächlich sieht die Rechtsprechung nur eine eventuelle Kürzung der Schicht vor.

Betriebsrätin, was du ansonsten aus §2 BetrVG ableitest ..... Du solltest dringend nachdenken!

N
NoPain

23.06.2012 um 20:14 Uhr

Um meine Frage:

Warum eigentlich nicht?

zu konkretiseren, folgende Information dazu:

Ich würde mich, wenn ich z.B. an einem Freitag Sitzung hätte und auch die ganze Woche ND hätte, für den ND von Do --> Fr von der Arbeit freistellen und mich am Do für die Sitzung am Fr vorbereiten. Nun alles klar? ;)

M
Mainpower

23.06.2012 um 20:31 Uhr

NoPain, nicht Dein ernst, oder?? Wenn die Sitzung z. B. am Freitag um 13 Uhr ist wist Du mit sicherheit Probleme mit dem AG bekommen. Denke über Deine Antwort noch mal nach.

N
NoPain

23.06.2012 um 20:40 Uhr

@mainpower,

wenn wir von einer Sitzungszeit um 13:00 Uhr reden, könnte ich es mir tatsächlich nochmal überlegen. Aber z.B. unsere Sitzungen finden immer um 10:00 Uhr statt, der ND geht bis 06:00 Uhr, glaub mal, da zieh ich das genau so durch ;)

Die Probleme die ich mit dem AG bekommen könnte würden mich aber mal ernsthaft interessieren ;)

M
Mainpower

23.06.2012 um 20:52 Uhr

@NoPain, dann kannst Du die Nachtschicht früher beenden, aber ganz ausfallen lassen kannst Du sie mit Sicherheit nicht. Ich glaube die Rechtsprechung geht von 6 Stunden Ruhezeit als ausreichend aus. Das würde dann bedeuten dass Du bis 4 Uhr deine Schicht machen kannst.

B
Betriebsrätin

23.06.2012 um 21:15 Uhr

mainpower Nopain hat eine eigene Rechtsprechung. Ob er auch mal versucht, versucht hat diese so umzusrtzen? Da waere ich gerne AG oder Richter/Beisitzer.

Das mit den 6 Sunden stimmt!

Nopain, BR haben stets auch die betrieblichen Belange mit zu beachten.

B
Betriebsrätin

23.06.2012 um 21:23 Uhr

Arbeitnehmer und Betriebswohl sind lt. Komentierung § 2 gleichrangig. Vielleicht doch nochmals nachlesen. Verstoss kann dann hier fuer das BRM § 23 die Folge sein.

Auch der Arbeitsausfall hier sind Kosten des BR, daher iV. m § 2, kann man u.a. auch dieses Urteil mit einbringen. BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85    

N
NoPain

23.06.2012 um 21:47 Uhr

Also Schnecken, passt mal auf. ich will hier jetzt nicht auf das Benachteiligungsverbot hinweisen oder ob sechs Stunden AB DIENSTENDE "Ruhephase" um eine ordentliche BR-Arbeit während einer BR-Sitzung ausreicht aber während normale AN, also Nicht-BRM, nach sechst Stunden ND-Ende sich zum dritten mal umdrehen und ihre MOPILA in die senkrechte Grundstellung rücken und ich als BRM sechs Stunden nach ND-Ende bereits wieder auf der Matte zu stehen habe - nach ND-Ende und wieder sechs Stunden später im Büro sein MUSS, nach Hause fahren darf um zu frühstücken und dann wieder ab ins Büro fahren darf - dann könnt Ihr mir hier mit was weiss ich kommen, ich stelle mich am Vortag dann frei, weil ich nicht, wie jeder andere normale AN, um 10:00 Uhr meinen Nachtschlaf versuche nachzuholen, sondern höchstens mein Schreibblock zurechtrücke! DAS nenne ich mal eine Benachteiligung!

Und wenn der AG mit dem 23er kommt, dann darf er mir gerne beweisen das ich mich NICHT auf die morgige Sitzung vorbereitet habe ;)

M
Mainpower

23.06.2012 um 21:56 Uhr

@NoPain, komm zurück in die Realität!

N
NoPain

23.06.2012 um 22:02 Uhr

ok, ich versuchs mal...

G
gironimo

24.06.2012 um 10:53 Uhr

Immerhin ist die BR-Sitzung (die ja hier aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit - hier Nachtschicht - stattfindet) vom AG auszugleichen. Wo da nun und wie ein Freizeitausgleich erfolgt, muss man schon mit dem AG klären.

War aber nicht gefragt. Fakt ist - was ja auch geantwortet wurde - es ist möglich nach der Schicht BR-Sitzungen abzuhalten.

B
Betriebsrätin

24.06.2012 um 13:41 Uhr

Gironimo

wann der Freizeitausgleich stattfindet entscheidet ALLEINE der AG. Hat ja gerade das BAG wieder aktuell festgestellt. Auch dass hier NICHT die Regelungen betreffend der Festlegung lt. Bundesurlaubsgesetz also Abwaegung, anzuwenden sind.

Nopain auch wenn Dir das mit den 6 Std. und der Ruecksicht auf betriebliche Belange nicht gefaellt, aendern die oberen Gerichte wohl nicht ihre Meinung und daher gelten die Urteile.

Also BRM koennen eben auch nicht vor einer Sitzung mal eine ganze Schicht ausfallen kassen um sich auf die Sitzung vorzubereiten. Das betrifft ja auch nicht nur Schicht-BRler

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