Erstellt am 12.12.2013 um 17:58 Uhr von gironimo
Ihr solltet den AG schon dazu drängen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden. Das ist aber auch eine Frage, wie der BR seine Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit, Mehrarbeit usw. wahrnimmt. Da solltet Ihr schon darauf achten, dass die Arbeitszeiten nicht die Ruhezeiten unterlaufen.
Allerdings ist dem MA mit Nebenjob damit noch nicht geholfen. Wie das Arbeitszeitgesetz mit Haupt- und Nebenjob eingehalten werden kann, muss er (vielleicht mit Eurer Unterstützung) selbst lösen.
Erstellt am 12.12.2013 um 18:13 Uhr von sonnenmädchen
Natürlich argumentiert der AG das damit, das er ja keinen gezwungen hat zu bleiben, aber da wir ein Dienstleister sind, hängt auch ne Menge daran das die Auslieferung für den nächsten Tag steht.
Nur was können wir tun? Darauf hin gewiesen haben wir den AG schon, aber wir werden mehr belächelt, da das ja kein Regelfall sei. Allerdings ist bisher alles nur mündlich gelaufen
Erstellt am 12.12.2013 um 19:39 Uhr von marlene
Auch mit einem Nebenjob muss das ArbZG beachtet werden. Für das ArbZG werden beide wie ein Job gewertet. Der AG muss sogar, wenn durch den Nebenjob das ArbZG verletzt wird diesen untersagen, denn ihm droht donst ein sehr deutliches Bußgeld. Wenn ein AN dann den Nebenjob nicht lässt droht sogar die Kündigung. Das der Haupt AG dann kündigen darf haben Gerichte bei solchen Künfigungen bestätigt. Doch auch der AG muss bei sich das ArbZG beachten und der BR hierauf auch und ggf darauf hinwirken. Also muss der BR hier das ArbZG auch bei den Themen Arbeitszeit und Mehrarbeut beachten. Ggf kann der BR bei Verstößen gegen das ArbZG die Aufsichtsbehörde einschalten.