Nicht-einhalten von Ruhezeiten
Unser AG hat einem MA den Nebenjob verboten, da die Ruhezeit von 11 Stunden nicht eingehalten wurde. Er hat mit der Sorgfaltspflicht argumentiert, was ja bis dahin auch richtig ist. In der letzten Zeit kommt es aber immer mal vor, das MA in der Firma bis 20 Uhr arbeiten und morgens um 6 wieder anfangen, womit die Ruhezeit von 11 Stunden auch nicht eingehalten wird. Was können wir vom BR machen? Den AG evtl abmahnen?
Community-Antworten (3)
12.12.2013 um 18:58 Uhr
Ihr solltet den AG schon dazu drängen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden. Das ist aber auch eine Frage, wie der BR seine Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit, Mehrarbeit usw. wahrnimmt. Da solltet Ihr schon darauf achten, dass die Arbeitszeiten nicht die Ruhezeiten unterlaufen.
Allerdings ist dem MA mit Nebenjob damit noch nicht geholfen. Wie das Arbeitszeitgesetz mit Haupt- und Nebenjob eingehalten werden kann, muss er (vielleicht mit Eurer Unterstützung) selbst lösen.
12.12.2013 um 19:13 Uhr
Natürlich argumentiert der AG das damit, das er ja keinen gezwungen hat zu bleiben, aber da wir ein Dienstleister sind, hängt auch ne Menge daran das die Auslieferung für den nächsten Tag steht. Nur was können wir tun? Darauf hin gewiesen haben wir den AG schon, aber wir werden mehr belächelt, da das ja kein Regelfall sei. Allerdings ist bisher alles nur mündlich gelaufen
12.12.2013 um 20:39 Uhr
Auch mit einem Nebenjob muss das ArbZG beachtet werden. Für das ArbZG werden beide wie ein Job gewertet. Der AG muss sogar, wenn durch den Nebenjob das ArbZG verletzt wird diesen untersagen, denn ihm droht donst ein sehr deutliches Bußgeld. Wenn ein AN dann den Nebenjob nicht lässt droht sogar die Kündigung. Das der Haupt AG dann kündigen darf haben Gerichte bei solchen Künfigungen bestätigt. Doch auch der AG muss bei sich das ArbZG beachten und der BR hierauf auch und ggf darauf hinwirken. Also muss der BR hier das ArbZG auch bei den Themen Arbeitszeit und Mehrarbeut beachten. Ggf kann der BR bei Verstößen gegen das ArbZG die Aufsichtsbehörde einschalten.
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