Einhalten von Ruhezeiten
Es soll am Samstag 6:00 Uhr ein Inventur stattfinden, aus Personalmangel wurden Kollegen aus der Spätschicht bis 23 :00 Uhr eingeteilt. Vermutlich werden die Kollegen um 19 :00 Uhr vom Vorgesetzten nach Hause geschickt. Einhaltung der 11 Std Ruhezeit bedeutet das für die Kollegen Minusstunden oder hat das der AG zu tragen ???
vielen Dank für die Antworten Kari.
Community-Antworten (5)
13.03.2006 um 11:57 Uhr
Hallo Kari, es kommt darauf an, wie es im Arbeits- oder Tarifvertrag steht. Oder habt ihr eine Betriebsvereinbarung über Arbeitszeitkonto. Wenn aber nichts vereinbart ist, hat der MA ein Recht auf die Bezahlung seiner ganzen Schicht, denn er bietet ja seine Arbeitskraft vertragsgemäß an. Siehe auch § 616 BGB: Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, daß er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung gehindert wird.
13.03.2006 um 14:04 Uhr
Den Beginn und das Ende der tägl. AZ kann der AG - vorbehaltlich der MBR des BR - aufgrund seines Weisungsrechtes festlegen, sofern keine individuellen Arbeitszeitvereinbarungen vorliegen!
Selbst die langjährige unveränderte Beibehaltung der gleichen Lage der AZ begründet keinen „Anspruch“ auf Beibehaltung aus betrieblicher Übung. Der Arbeitszeitrahmen kann durch den AG einseitig verändert werden, wenn keine Beschränkung durch Tarif- oder AV und MBR des BR vorliegt
13.03.2006 um 14:12 Uhr
Hallo pit 47 Danke für die Antwort es gilt der Tarifvertrag der Chemischen Industrie, witerhin haben wir eine BV.flexibele arbeitszeitregelung mit Arbeitszeit Konten.Flexibiliesiert kann nach einer Ankündigungsfrist von drei Werktagen. Es ist schon praktiziert worden das AN.aus der Spätschicht wegen einhaltung der Ruhezeiten um 19:00 Uhr nach Hause geschickt wurden ,um am nächsten morgen um 6:00 uhr die Arbeit wieder aufzunehmen,4Std wurden den MA.auf den Zeitkonto abgezogen ist das rechtens ?
13.03.2006 um 14:51 Uhr
Hallo Kari, der Abzug der 4 Stunden auf dem Zeitkonto ist rechtens.
14.03.2006 um 00:01 Uhr
pit47,
was um alles in der Welt hat denn der der § 616 hiermit zu tun? Das Arbeitszeitgesetz liegt doch nicht "in der Person des Arbeitnehmers"!
Schon mal etwas von "Annahmeverzug" gehört?
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