Erstellt am 22.09.2010 um 11:15 Uhr von wahlvst
Schrotti
Auch bei bestehendem besonderen Kündigungsschutz können BRM oder EBRM ordentlich gekündigt werden, z.B. bei Abteilungsschließungen.
Wenn also die Abt. in Bonn geschlossen wird und eine anderweitige Beschäftigung in Bonn nicht möglich ist, kann er die Änderungskündigung anbieten, bei Ablehnung erfolgt dann die Beendigungskündigung.
Gleiches gilt für eine Änderungskündiung, wenn die Tätigkeit in Bonn entfällt, z.B. auch durch erlaubte organisatorische Maßnahmen.
Erstellt am 22.09.2010 um 11:21 Uhr von azrael
"..eine anderweitige Beschäftigung in Bonn nicht möglich ist"
^^ansonsten beinhaltet schon das Wort "Änderungskündigung" deine Frage Schrotti. Wenn du die Änderung ablehnst, tritt die Kündigung(!) in Kraft. Selbstverständlich wirken dabei die üblichen Schutzvorrichtungen für BR-Mitglieder, sprich Kündigungsschutz.
Erstellt am 22.09.2010 um 11:22 Uhr von Schrotti
Hallo wahlvst,
danke für deine Antwort. Ich hätte nochwas genauer werden sollen.
Fakt ist, die Abteilungen in welchen ich arbeite, werden definitiv weder geschlossen, oder zusammengelegt. Offiziell arbeite ich in 2 Abteilungen mit insgesamt 3 Mann. Arbeit ist ebenfalls genug da. Ändert sich dadurch die von dir geschilderte Situation?
@Azrael
Da warst du eine Minute schneller als ich :-)
Super, dann muss ich mir ja Gott sei Dank vorerst keine Sorgen machen!
Erstellt am 22.09.2010 um 11:27 Uhr von wahlvst
Das kann man von außen schlecht sagen. Der AG hat ja wohl Gründe dafür dass in Ffm gearbeitet werden muss.
Der § 103 und Kündigungsschutz greift auch bei Änderungskündigungen.
Erstellt am 22.09.2010 um 11:41 Uhr von Schrotti
Den einzigen Grund dafür kann ich dir nennen:
Er will Mitarbeiter los werden und hofft darauf das die entsprechenden AN die Angebote nach Frankfurt zu gehen nicht annehmen. That´s all...
Erstellt am 22.09.2010 um 11:42 Uhr von azrael
@ Schrotti,
ich würde mir an deiner Stelle schon Sorgen machen. Dein AG müsste eigentlich wissen, was er da macht. Und wenn er so etwas anleiert, nimm es nicht auf die leichte Schulter. Einmal draussen nutzt meistens auch ein gewonnenes Arbeitsgerichtsverfahren nicht viel. Nimm dir nen Anwalt ehe es eskaliert.
Erstellt am 22.09.2010 um 11:48 Uhr von Schrotti
Danke für die Anregung Azrael,
es ist noch nicht akut, sprich, eine Kündigung habe ich nicht erhalten. Ich weiss aber das diese auf jeden Fall im Gespräch war. Ich wollte mir hiermit erst mal nur sicher sein ob eine Änderungskündigung in meinem Fall überhaupt greifen könnte oder nicht. Sobald etwas akut werden sollte, leite ich selbstverständlich auch weitere Schritte ein.