Hallo zusammen,

ich selber bin erster Nachrücker im Betriebsrat und nehme dadurch auch öfters mal an Sitzungen teil. Nun ist es ja so, das ich nach jeder Sitzung ein Jahr kündigungsschutz genieße.
Allerdings ergibt sich mir hierdurch eine Frage:

Kann der AG mir eine Änderungskündigung "erteilen"? Etwas konkreter, wir sitzen in Bonn und haben eine weitere "Filiale" in Frankfurt. Kann der AG mich also vor die Wahl setzten nach Frankfurt umzuziehen oder ich muss gehen? Greift hier evtl. auch der Kündigungsschutz durch Teilnahme an BR Sitzungen wenn ich nicht gewillt bin nach Frankfurt zu gehen?

Gruß & Danke für die Info!