Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:

Bin BR-Mitglied in einem einköpfigen BR ohne Ersatzmitglied. Nun wird unser Betriebsstandort dauerhaft geschlossen und ich soll demnächst auch zu meiner eigenen Kündigung angehört werden. Nach meiner Auffassung bin ich bei meiner eigenen Kündigung ja im BR dauerhaft verhindert. Bedeutet dies, der AG kann nach Ablauf der Anhörungsfrist ohne weitere Schritte kündigen oder muss er das Arbeitsgericht einschalten?

Viele Grüße
wunderlich