Künigungsschutz für BR-Ersatzmitglied?
Hallo! Da bei uns im Betrieb gerade "Köpfe rollen", habe ich eine wichtige Frage: Stehe ich als Ersatzmitglied vom BR unter besonderem Kündigungsschutz oder gilt dieser nur für "normale" BR-Mitglieder???? Nico
Community-Antworten (2)
11.12.2006 um 22:17 Uhr
@Nico, wann warst du zum letzten Mal Vertretung für ein BR-Mitglied?
11.12.2006 um 22:24 Uhr
Hallo Nico,
wenn der erweiterte Kündigungsschutz § 15 Abs. 3 KschG (6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses) abgelaufen ist, bist Du für einen Zeitraum von 12 Monaten (Abs. 1) NUR dann geschützt, wenn Du als Ersatzmitglied tätig geworden bist.
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