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Künigungsschutz für BR-Ersatzmitglied?

N
Nico
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Da bei uns im Betrieb gerade "Köpfe rollen", habe ich eine wichtige Frage: Stehe ich als Ersatzmitglied vom BR unter besonderem Kündigungsschutz oder gilt dieser nur für "normale" BR-Mitglieder???? Nico

4.07002

Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

11.12.2006 um 22:17 Uhr

@Nico, wann warst du zum letzten Mal Vertretung für ein BR-Mitglied?

F
Fayence

11.12.2006 um 22:24 Uhr

Hallo Nico,

wenn der erweiterte Kündigungsschutz § 15 Abs. 3 KschG (6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses) abgelaufen ist, bist Du für einen Zeitraum von 12 Monaten (Abs. 1) NUR dann geschützt, wenn Du als Ersatzmitglied tätig geworden bist.

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