Erstellt am 12.02.2007 um 18:03 Uhr von wölfchen
Möchtest Du jetzt, dass wir Dir die Tricks verraten, wie man einen MA loswerden kann? Da bist Du eventuell auf der falschen Seite. Es gibt so hübsche Seiten, da findest Du genug Material zu der Thematik: "wie werde ich am besten einen MA los, ohne Federn zu lassen".
Und als BR würde ich einer Kündigung, mag sie noch so berechtigt ERSCHEINEN, nie zustimmen. Es soll nämlich manchmal auch vorkommen, dass irgendwelche Gründe vorgeschoben werden. Und ein BR ist kein Untersuchungsorgan, hat auch keinerlei diesbezügliche Befugnisse, so dass ich die endgültige Entscheidung darüber, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist, einem Richter überlassen würde. Hat jedoch der BR, als derjenige vor Ort und Kompetente zugestimmt, wird sich ein Arbeitsrichter kaum noch große Mühe bei der Überprüfung machen. Man verbaut also dem MA sozusagen den Weg zur eventuellen Rehabilitation.
Einem solchen BR, der sich derart unüberlegt zu Ungunsten der MA entscheidet, verrate ICH jedenfalls keine Tricks!
Erstellt am 12.02.2007 um 18:04 Uhr von wölfchen
P.S. natürlich haben BR- Mitglieder keine Narrenfreiheit!
Erstellt am 12.02.2007 um 18:12 Uhr von sissitanz
Wir als BR würden niemals einer Kündigung zustimmen. Aber in diesem Fall haben wir eine MA, die Patienten schon mehrmals falsch behandelt hat und auch durch ihre flapsige Art viel Patientenbeschwerden eingebracht hat. Wenn der Ruf unserer Klinik erstmal ruinert ist, kommen die Patienten nicht mehr und was das bedeutet, ist wohl jedem klar.
Erstellt am 12.02.2007 um 18:30 Uhr von Fayence
"Hat jedoch der BR, als derjenige vor Ort und Kompetente zugestimmt, wird sich ein Arbeitsrichter kaum noch große Mühe bei der Überprüfung machen. Man verbaut also dem MA sozusagen den Weg zur eventuellen Rehabilitation."
wölfchen,
so so, da sind Betriebsräte also die kompetenten "Beurteiler" vor Ort, deren Kündigungs-Zustimmung es einem Arbeitsrichter erlaubt, die Berechtigung einer Kündigung nicht mehr "mühevoll" überprüfen zu müssen! Halte ich gelinde gesagt für einen schlechten Witz!
Verbaut werden kann einem AN nur eine Sache: Wenn ein BR keinen begründeten & haltbaren Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung einlegt, kann ein AN keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zu einem rechtskräftigen Urteil geltend machen. Das war´s aber auch schon!
sissitanz,
in einem Punkt gebe ich wölfchen jedoch Recht! Als BR sollte man sich in einem solchen Fall nicht den Kopf des Arbeitgebers zerbrechen! Entweder wird Euch eine Anhörung gem. §103 BetrVG eingereicht oder nicht!
Ihr solltet Euch jedoch davor hüten, diese Kollegin nicht mehr als Ersatzmitglied zu laden, wenn sie geladen werden muss!
Erstellt am 12.02.2007 um 18:47 Uhr von sissitanz
Danke euch für die Infos, wir haben die Kollegin natürlich als Ersatzmitglied eingeladen und das auch noch, um einen ordnungsgemäßen Beschluss gegen eine Kündigung zu fassen. Das hat unsere VL so in Rage gebracht, dass sie uns verboten hat nochmals Ersatzmitglieder einzuladen. Das geht natürlich garnicht und so sind wir im Moment ziemlich im Streß. Jetzt werden wir verantwortlich gemacht, dass keine guten Therapeuten unbefristet eingestellt werden können.
Erstellt am 12.02.2007 um 19:12 Uhr von Fayence
sissitanz,
Ihr solltet es Euch sehr bewusst machen, dass es NICHT in Eurem Verantwortungsbereich liegt, wenn der AG von seinen Möglichkeiten keinen Gebrauch macht! Ebenfalls hoffe ich, dass auch Ihr Eure Kollegin weder bewusst noch unbewusst für Euren jetzigen "Stress" verantwortlich macht!
Und zweitens wäre ich spätestens jetzt als BRV ausgesprochen penibel, wenn es festzustellen gilt, ob und welches Ersatzmitglied korrekterweise eingeladen werden muss! Hoffe, Eure bisherige Handhabe ist diesbezüglich einwandfrei!
Erstellt am 12.02.2007 um 19:15 Uhr von sissitanz
Ja, das war sie und das wird auch so bleiben.
Danke