Einem Kollegen wurde ein Antrag auf Bildungsurlaub wegen fehlendem Berufsbezug abgelehnt.
Eigene Recherchen führen zu folgender Aussage:
"Aufgrund einer Bundesarbeitsgerichtsentscheidung kann der Arbeitgeber die Freistellung auch dann verweigern, wenn bei einer Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung der Berufsbezug fehlt, d.h., wenn die vermittelten Kenntnisse beim aktuellen Arbeitgeber und der jetzigen Tätigkeit nicht angewandt werden können - ausgenommen sind Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen (Kommunikation, Rhetorik).
Hinweis: Bei Veranstaltungen der politischen Bildung ist kein Berufsbezug erforderlich."
Wo kann ich nähere Informationen zu dem Urteil finden? Als Bundesarbeitsgerichtsentscheidung gilt das auch für Bildungsurlaub gem. dem HEssischen Berufsbildungsgesetz, oder?