Erstellt am 23.11.2017 um 14:32 Uhr von Vivaldi
Ich würde bei der zuständigen Gewerkschaft anfragen und mir dort Hilfe holen - die Argumentation, warum Du nicht fahren darfst ist schon dürftig.
Wie ist die Handhabung bei anderen Anträgen dieser Art in Deiner Abteilung bzw. vergleichbaren Abteilungen?
Erstellt am 23.11.2017 um 14:36 Uhr von frank_becker
Genau da liegt der Hase im Pfeffer begraben, es hat noch NIE ein Angestellter in unserer Schule einen Antrag auf Bildungsurlaub gestellt! Aber der Tipp mit der Gewerkschaft ist gut!
Erstellt am 23.11.2017 um 16:00 Uhr von celestro
"Wenn die betrieblichen Gründe nur vorgeschoben erscheinen, sind Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung oder Gewerkschaft auf Anfrage gerne behilflich. Der Betriebsrat kann von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen und die Entscheidung des Arbeitgebers, dass entgegenstehende betriebliche Gründe vorliegen, durch die Einigungsstelle prüfen und ggf. korrigieren lassen.
Ferner besteht die Möglichkeit der Klage oder in bestimmten Fällen sogar einer einstweiligen Verfügung auf Seminarteilnahme, sofern die entgegenstehenden betrieblichen Gründe tatsächlich nicht gegeben sind. Es sollte dann möglichst rasch fachkundige Beratung eingeholt werden."
hab die Webseite leider gerade zu gemacht. Aber auch wenn das für NRW so beschrieben war, dürfte die Vorgehensweise auch auf andere Bundesländer übertragbar sein.
Erstellt am 24.11.2017 um 13:02 Uhr von AlterMann
Wieso hat der Personalrat keine Ahnung?
Es ist unerheblich, ob Du Bildungs- oder Erholungsurlaub nimmst: Hier handelt sich doch lediglich um die völlig unzureichende Begründung der Ablehnung.
Erstellt am 24.11.2017 um 13:17 Uhr von frank_becker
@Wieso hat der Personalrat keine Ahnung?
Weil in unserer Schule noch nie einer der Angestellten versucht hat BU zu nehmen und das Thema bisher nicht auf dem Tisch kam. Aber mein Ansprechpartner des PR hat sich umgehend eingelesen und mich abends um 20:30 Uhr zurückgerufen, er teilte meine oben beschriebene Meinung.
Ich hatte heute ein längeres Gespräch mit dem Schulleiter, er kennt sich mit den gesetzlichen Regelungen in Sachen BU auch nicht aus, aber letztendlich bekam ich die Zusage. Obwohl er immer noch der Meinung ist, er könne, wenn ihn der Termin nicht passt, die Zusage verweigern! Ich habe ihm das Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz mit der Bitte ausgedruckt, es zeitnah zu sichten. Es wird sicher in absehbarer Zeit wieder ein Angestellter einen Antrag auf BU stellen. Ich hoffe, dass sie dann ein wenig besser vorbereitet sind.
Viele Grüße und vielen Dank für die Tipps wünscht
Frank
Link zum PDF:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjP2oCQl9fXAhXDPBoKHYHkDnwQFggqMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.niedersachsen.de%2Fdownload%2F13533%2FNiedersaechsisches_Bildungsurlaubsgesetz_Stand_November_2008.pdf&usg=AOvVaw0mpKWVWovDBAaZ0g56cDaQ
Erstellt am 19.01.2020 um 13:32 Uhr von Wienthom
Hallo zusammen
Ich stehe jetzt vor dem gleichen „Problemchen“ wie Frank_Becker.
Ich bin auch der erste der ganz offiziell einen Antrag auf BU gestellt hat.
Ich hatte meinen AbtL aber schon mit der Übertragung des BU aufs nächste Kalenderjahr vorgewarnt.
Nun habe ich ihm am Freitag (16.1.20) den Antrag vollständig übergeben.
Natürlich erstmal AG - AN Diskussion.
Auch hier die gleiche Begründung zur Ablehnung. Hab es nicht akzeptiert und ihn darum gebeten drüber nachzudenken.
Seine Ablehnung sollte er mir aber schriftlich mitteilen. Und er solle sich doch mit der Persabt. kurzschliessen.
Denn es ist alles mit Fristen verbunden.
Hab mir natürlich den Empfang bestätigen lassen ?
Übrigens bin ich im BR und meine Kollegen sind auch auf das Ergebnis und Reaktion gespannt.
Gruß Thomas