Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte
Hallo zusammen, haben Teilzeitbeschäftigte auch den vollen Anspruch auf Bildungsurlaub wie Vollzeitbeschäftigte? In unserem Betrieb gibt es keine Betriebsvereinbarung darüber. Eigentlich müßten nach dem Gleichstellungsgesetz doch auch die vollen 5 Tage zur Verfügung stehen. Bundesland Niedersachsen. Gruß Conny
Community-Antworten (1)
23.01.2011 um 19:39 Uhr
@Conny § 2 Abs. 4 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Niedersachsen
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