Hallo zusammen, haben Teilzeitbeschäftigte auch den vollen Anspruch auf Bildungsurlaub wie Vollzeitbeschäftigte? In unserem Betrieb gibt es keine Betriebsvereinbarung darüber. Eigentlich müßten nach dem Gleichstellungsgesetz doch auch die vollen 5 Tage zur Verfügung stehen. Bundesland Niedersachsen. Gruß Conny