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Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte

C
Conny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, haben Teilzeitbeschäftigte auch den vollen Anspruch auf Bildungsurlaub wie Vollzeitbeschäftigte? In unserem Betrieb gibt es keine Betriebsvereinbarung darüber. Eigentlich müßten nach dem Gleichstellungsgesetz doch auch die vollen 5 Tage zur Verfügung stehen. Bundesland Niedersachsen. Gruß Conny

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

23.01.2011 um 19:39 Uhr

@Conny § 2 Abs. 4 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Niedersachsen

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