Bildungsurlaub
Hallo, in unserem Betrieb in NRW, knapp 200 AN stellt sich folgende Frage: Ein AN beantragt eine Weiterbildung. Der Kollege hat sich die Weiterbildung selber ausgesucht, die Kosten für die Weiterbildung werden vom AG in einem großen Anteil übernommen. Diese dauert 3 Jahre, jedes Jahr 3 Wochen in jeweils 5 Tages Blöcken. Im Antrag auf die Weiterbildung wurde festgehalten, das die Freistellung nach dem AWBG angerechnet wird. Nun wollte der selbe AN Bildungsurlaub haben, sein Anspruch scheint aber schon "aufgebraucht", was ist rechntens? Kann der AG die 5 Tage Bildungsurlaubin die Weiterbildung reinfliessen lassen?
Grüße und Danke, Herbert
Community-Antworten (1)
23.06.2018 um 09:34 Uhr
Vertrag ist Vertrag. Man hat sich doch auf diese Anrechnung geeinigt .
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