Erstellt am 27.12.2005 um 13:01 Uhr von Homeland25
Bildungsurlaub nach § 37,7 BetrVG steht einem BR-Mitglied für die Dauer der Amtszeit zu und nicht pro Jahr!
Für neue BR-Migl. 4 Wochen pro Amtszeit und für "alte Hasen": 3 Wochen pro Amtszeit!
Ansonten gilt § 37,6: Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach BR-Beschluss muss der AG bezahlen und genehmigen!
Erstellt am 27.12.2005 um 13:13 Uhr von Detlef
Hallo Burkhard, wenn der gesetzliche Bildungsurlaub gemeint ist, wäre eine Übewrtragung nur nach Ablehnung einer Maßnahme in diesem Jahr möglich. Ansonsten siehe Homeland25.
Erstellt am 27.12.2005 um 16:30 Uhr von Fayence
Hallo Burkhard,
falls Du Bildungsurlaub nach dem Bildungsurlaubsgesetz nehmen willst, gilt der Anspruch auf 5 bezahlte Tage pro Jahr bzw. 10 Tage innerhalb von 2 Jahren. Dieser Anspruch kann sich jedoch je nach Bundesland auf 3 Tage/Jahr verkürzen, da AG ihr Fortbildungsangebot mit anrechnen lassen können.
Grundvoraussetzung ist aber, dass Du in einem Bundesland arbeitest, welches ein solches Gesetz verabschiedet hat (sind nicht alle).
Davon, dass man einen Antrag auf Übernahme in´s nächste Jahr stellen muss, habe ich noch nicht gehört. Also für das entsprechende Bundesland im Gesetz nachsehen.
Erstellt am 05.01.2007 um 13:30 Uhr von Anton
HalloGapsy, wenn Du Bildundsurlaub ins neue Jahr übertragen lassen möchtest hat Fayence das schon sehr aus führlich geschildert, dem kann ich aus eigener Erfahrung;-) noch hinzufügen das es hierfür Formblätter im Internet zum Ausdrucken gibt.
Bei solchen Sachen sollte man sich immer schriftlich vom AG zusichern lassen das es genehmigt wurde, da der Arbeitgeber des öfteren so viel Arbeit hat das es ihm bei mündlicher Zusage im nächsten Jahr leider entfallen ist so etwas zugesagt zu haben da Du ja 5 Tage länger als Deinen normalen Urlaub fehlst, nur als tip!
Diese Formblatt bzw. Antrag musst Du aber mindestens 3 Tage vor Jahresweschsel einreichen. Versuch es mal unter www.bildungsurlaub.de
lG Anton
Erstellt am 05.01.2007 um 13:39 Uhr von Fayence
Anton,
meinst Du nicht, die Fragestellung hat sich nach über 1 Jahr mittlerweile erledigt? ;-)
Erstellt am 05.01.2007 um 23:58 Uhr von peters
@Fayence
...aber die Frage stellt sich vielleicht jedes Jahr wieder.
Die Regelungen sind in den Bundesländern unterschiedlich. Man kann in einigen Ländern den nicht in Anspruch genommenen Bildungsurlaub tatsächlich per Antrag an die Personalabteilung übertragen lassen. Aber wohl nur für jeweils ein Jahr. Allerdings müsste das m.E. vorm Jahreswechsel geschehen sein.
Unter www.bildungsurlaub.de sind die Regelungen der einzelnen Länder zu finden.
Erstellt am 06.01.2007 um 00:43 Uhr von Fayence
"...aber die Frage stellt sich vielleicht jedes Jahr wieder."
peters,
die Antwort ist schlichtweg und einfach klasse! :-)))
Übrigens... auch noch gefragt wurde am 27.12.2005: Befristete Einstellung soll Rückgängig gemacht werden - was tun?
Erstellt am 06.01.2007 um 17:38 Uhr von Anton
Hallo Fayence, :-) mag sein das sich das für diese Person schon erledigt hat, aber es steht immer noch im Forum;-) das bedeutet das diese Info immer noch abrufbar und nützlich für alle ist die es besuchen, sehe ich das falsch? man kann auch einen anderen Blichwinkel haben zu zu seinem Spass zu kommen ;-)
lG Anton
Erstellt am 06.01.2007 um 17:43 Uhr von Bergmann
@ Anton ,
nicht alle lesen sich gerne durch "alte Beiträge ",sondern kauen das Thema lieber immer wieder von vorne durch !
Erstellt am 06.01.2007 um 17:50 Uhr von Fayence
Anton und Bergmann,
Ihr seid doof! ;-)) Mich hat das Pro-Argument für die verspätete Antwort jedenfalls köstlich amüsiert und das meine ich jetzt nicht ironisch.
Erstellt am 06.01.2007 um 17:56 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
Anton und Bergmann,
Ihr seid doof! ;-)) Warum ? Ich hatte doch Gestern so´n Beitrag,wo du versucht hast zu schlichten !
Erstellt am 06.01.2007 um 18:12 Uhr von Fayence
Bergmann,
ach so! Ich bin einfach nicht davon ausgegangen, dass es etwas zu schlichten gäbe!
Sage Dir tausend Mal Dank dafür > http://www.hallmark.com/wcsstore/HallmarkStore/images/products/ecards/nfg2687.swf
Erstellt am 06.01.2007 um 18:20 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
erstmal besten Dank für den gelungenen "Dank" !
Ich vergaß du bist blond-also nochmal für Blondinen ;-)) Heute gibt´s noch nichts zu schlichten , Gestern (05.01.2007) gab´s was und darauf spielte ich hin !!
Erstellt am 06.01.2007 um 19:34 Uhr von Fayence
Bergmann,
dann habe ich einfach falsch interpretiert! Die Anspielung auf gestern hatte ich aber verstanden, bin nämlich nicht naturblond! ;-)))
Erstellt am 07.01.2007 um 10:25 Uhr von Kölner
@BR-GAPSY
Ihr müsst Euren Anspruch NICHT beantragen laut BremWBG (§ 3 Abs. 1). Demnach handelt Dein AG unlauter!
Aber ich bin schon etwas irritiert, dass eine bremische, soziale GmbH das nicht weiss...
Erstellt am 07.01.2007 um 12:19 Uhr von Anton
Ihr habt zumindest jede Menge Humor;-D ist selten Heute. Find ich gut
Erstellt am 07.01.2007 um 13:46 Uhr von waschbär
BR-Gapsy,
mit nehen kansst du eben nicht alles, aber dafür darfst du ja jedes jahr Bildungsurlaub Beantragen ...
ausser bei VW .... (Soory konnte ich mir nicht Verkneiffen)