Hi Zusammen!

Wir hatten in unseren Unternehmen vor 3 Wochen eine Versetzung einer Vollzeitkraft, die nicht beim Betriebsrat auf Genehmigung beantragt wurde. Gleichzeitig kam eine neue Vollzeitkraft aus einem anderen Betrieb zu uns, wo die Einstellung auch nicht beim Betriebsrat eingegangen ist. Was wären jetzt die Konsequenzen für den AG? Ich würd sagen, das man dem AG nur darauf hinweisen kann, das er gegen das BetrVG verstoßen hat und das eine Strafe mit sich zieht.
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Kann man zum Beispiel die Frau Y, die Versetzt wurde, einfach zurückholen lassen? etc.
Freue mich auf Eure Antworten!
Liebe Grüße, Mighty