Versetzung
Hi Zusammen!
Wir hatten in unseren Unternehmen vor 3 Wochen eine Versetzung einer Vollzeitkraft, die nicht beim Betriebsrat auf Genehmigung beantragt wurde. Gleichzeitig kam eine neue Vollzeitkraft aus einem anderen Betrieb zu uns, wo die Einstellung auch nicht beim Betriebsrat eingegangen ist. Was wären jetzt die Konsequenzen für den AG? Ich würd sagen, das man dem AG nur darauf hinweisen kann, das er gegen das BetrVG verstoßen hat und das eine Strafe mit sich zieht. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Kann man zum Beispiel die Frau Y, die Versetzt wurde, einfach zurückholen lassen? etc. Freue mich auf Eure Antworten! Liebe Grüße, Mighty
Community-Antworten (1)
19.09.2010 um 17:02 Uhr
Zu mindest kann man den AG auffordern die MB bei der Einstellung nachzuholen und diese Kraft bis zum Abschluss der MB nicht zu beschäftigen. Sie kann sich dann in die Kantine setzen und Kaffetrinken und bekommt trotzdem ihren Lohn.
Ignoriet der AG dieses, kann und sollte man einen entsprechenden Beschluss fassen und ein Anwalt beauftragen zum einen die Rechte des BR vor Gericht zuvertreten und auch betreffend der Einstellung ohne MB die Beschäftigung bis zum Abschluss der MB per einsteiliger Verfügung auszusetzen. Weiter dem AG durch das ArbG ein Bußgled für jeden weiteren Verstoß gegen die MB androhen zu lassen
Ist der BR erstmalig gewählt und der AG hat es hier nihct mit Absicht getan, kann man selbstverständlich auch mit dem AG erst einmal rden und ihm dieses für die Zukunft androhen und ihn auffordern dem BR eine Erklärung (schriftl.) abzugeben, dass er zukünftig die MB beachtet. Dieses dann als Verzicht für den Rechtsweg/ Klageweg in diesen Fällen.
Dann liegt es dann am AG was es kostet. Denn die Erklärung kostet erst einmal nichts.
Diesen Weg sieht zwar das BetrVG nicht unbedingt so vor, doch es ist auch nicht verboten, sondern man kann es unter dem Begriff" vertrauensvoll Zusammenarbeit § 2" machen.
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