Erstellt am 19.09.2010 um 15:02 Uhr von pfeilenbogen
Zu mindest kann man den AG auffordern die MB bei der Einstellung nachzuholen und diese Kraft bis zum Abschluss der MB nicht zu beschäftigen. Sie kann sich dann in die Kantine setzen und Kaffetrinken und bekommt trotzdem ihren Lohn.
Ignoriet der AG dieses, kann und sollte man einen entsprechenden Beschluss fassen und ein Anwalt beauftragen zum einen die Rechte des BR vor Gericht zuvertreten und auch betreffend der Einstellung ohne MB die Beschäftigung bis zum Abschluss der MB per einsteiliger Verfügung auszusetzen. Weiter dem AG durch das ArbG ein Bußgled für jeden weiteren Verstoß gegen die MB androhen zu lassen
Ist der BR erstmalig gewählt und der AG hat es hier nihct mit Absicht getan, kann man selbstverständlich auch mit dem AG erst einmal rden und ihm dieses für die Zukunft androhen und ihn auffordern dem BR eine Erklärung (schriftl.) abzugeben, dass er zukünftig die MB beachtet. Dieses dann als Verzicht für den Rechtsweg/ Klageweg in diesen Fällen.
Dann liegt es dann am AG was es kostet. Denn die Erklärung kostet erst einmal nichts.
Diesen Weg sieht zwar das BetrVG nicht unbedingt so vor, doch es ist auch nicht verboten, sondern man kann es unter dem Begriff" vertrauensvoll Zusammenarbeit § 2" machen.