Kurz vor einer Werksschließung zum 31.12.2010 soll von den Kollegen mit einer Kündigungsfrist von bis zu 7 Monaten (die beim Letzten zum 31.12. ausläuft) noch Abwicklungsarbeiten ausgeführt werden.
Dies beinhaltet reinigen und Demontage von Maschinen der krobkeramischen Industrie (Ziegelei).
Diese Arbeiten sind hochgradig schmutzig (Staub, Ton, Öl, Fett usw.).
Aus Kostengründen will die Gesellschaft zum 01.10.2010 die Gas und Wasserversorgung der Sozialräume trennen. Somit wäre ein Duschen der Kollegen lediglich zuhause möglich.
Ist solches vom AG durchsetzbar?

MfG, Doc (BR-Mitglied)