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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Voratsbeschluss Rechtens ?

M
Musterkollege
Jan 2018 bearbeitet

darf der BR eine Vorratsbeschluss ohne konkreten Antrag de AG abstimmen? AG hat noch keinen Antrag gestellt aber BRV meinte wenn der AG auf uns zukommt das wir die Entscheidung schon haben damit keine Ausserordenliche mehr stattfinden muß..

1.90704

Community-Antworten (4)

G
gironimo

01.12.2012 um 10:42 Uhr

Vorratsbeschlüsse in dieser Form sind nicht zulässig. Ihr wisst ja noch gar nicht, welche Argumente der AG im Detail vortragen wird. Und dieser hat schon ein Recht darauf, dass sich der BR mit seinem Antrag tatsächlich auseinandersetzt.

siehe auch Kommentare zum BetrVG.

W
Watschenbaum

01.12.2012 um 11:00 Uhr

um was soll es denn genau gehen ?

ich würde nicht generell "nein" sagen wollen zu Vorratsbeschlüssen

A
Ahlener

01.12.2012 um 18:58 Uhr

Wie soll sich denn der BR ein Bild machen, wenn die Informationen vom AG noch nicht vorliegen. Ich kann doch nur für oder gegen etwas stimmen, wenn ich genau weiß worum es geht. Daher sehe ich es als schwierig an!

K
Kölner

02.12.2012 um 14:57 Uhr

@Musterkollege Ich kann mir einen solchen Beschluss schon sehr gut vorstellen. Warum auch nicht?

Zum Demokratieverständnis in einem Gremium könnte es gehören, dass man sich darüber unterhält und verständigt, ob ein solcher Vorratsbeschluss Sinn macht und welche Grenzen/Aufgaben er übernimmt.

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