Erstellt am 01.12.2012 um 09:42 Uhr von gironimo
Vorratsbeschlüsse in dieser Form sind nicht zulässig. Ihr wisst ja noch gar nicht, welche Argumente der AG im Detail vortragen wird. Und dieser hat schon ein Recht darauf, dass sich der BR mit seinem Antrag tatsächlich auseinandersetzt.
siehe auch Kommentare zum BetrVG.
Erstellt am 01.12.2012 um 10:00 Uhr von Watschenbaum
um was soll es denn genau gehen ?
ich würde nicht generell "nein" sagen wollen zu Vorratsbeschlüssen
Erstellt am 01.12.2012 um 17:58 Uhr von Ahlener
Wie soll sich denn der BR ein Bild machen, wenn die Informationen vom AG noch nicht vorliegen. Ich kann doch nur für oder gegen etwas stimmen, wenn ich genau weiß worum es geht. Daher sehe ich es als schwierig an!
Erstellt am 02.12.2012 um 13:57 Uhr von Kölner
@Musterkollege
Ich kann mir einen solchen Beschluss schon sehr gut vorstellen. Warum auch nicht?
Zum Demokratieverständnis in einem Gremium könnte es gehören, dass man sich darüber unterhält und verständigt, ob ein solcher Vorratsbeschluss Sinn macht und welche Grenzen/Aufgaben er übernimmt.