Voratsbeschluss Rechtens ?
darf der BR eine Vorratsbeschluss ohne konkreten Antrag de AG abstimmen? AG hat noch keinen Antrag gestellt aber BRV meinte wenn der AG auf uns zukommt das wir die Entscheidung schon haben damit keine Ausserordenliche mehr stattfinden muß..
Community-Antworten (4)
01.12.2012 um 10:42 Uhr
Vorratsbeschlüsse in dieser Form sind nicht zulässig. Ihr wisst ja noch gar nicht, welche Argumente der AG im Detail vortragen wird. Und dieser hat schon ein Recht darauf, dass sich der BR mit seinem Antrag tatsächlich auseinandersetzt.
siehe auch Kommentare zum BetrVG.
01.12.2012 um 11:00 Uhr
um was soll es denn genau gehen ?
ich würde nicht generell "nein" sagen wollen zu Vorratsbeschlüssen
01.12.2012 um 18:58 Uhr
Wie soll sich denn der BR ein Bild machen, wenn die Informationen vom AG noch nicht vorliegen. Ich kann doch nur für oder gegen etwas stimmen, wenn ich genau weiß worum es geht. Daher sehe ich es als schwierig an!
02.12.2012 um 14:57 Uhr
@Musterkollege Ich kann mir einen solchen Beschluss schon sehr gut vorstellen. Warum auch nicht?
Zum Demokratieverständnis in einem Gremium könnte es gehören, dass man sich darüber unterhält und verständigt, ob ein solcher Vorratsbeschluss Sinn macht und welche Grenzen/Aufgaben er übernimmt.
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