Moin zusammen,
welche Rechte (Information? Mitbestimmung?) hat ein Betriebsrat wenn in einer Abteilung vom Ag organisierte Einzelgespräche eines Organisationsberaters und Psychologen stattfinden mit dem erklärten Ziel, die Abzeilungsstruktur und zusammenarbeit auf Basis der dann erfolgenden Beratung durch diesen fachmann zu ändern?
Rechte schon jetzt? Bevor die Gespräche beginnen? Oder erst bei der Umsetzung?
Was steht im Kommentar? Und habt Ihr Urteile dazu zur Hand? Sorry-normalerweise mach ich mich auch selbst schlau-aber derzeit brennt die Luft und ich war nicht da....

Dankeschön vorab und viele Grüße von den Betriebsratten