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Rechts-Art?

S
Stellariva
Jan 2018 bearbeitet

Hallo:)

ich habe eine Frage und zwar hatten wir in der Schule eine Frage bzgl. der Rechte des Betriebsrates. Hier handelte es sich um die Frage von welchem Recht der Betriebsrates bei der Gestaltung des Kantinenraums Gebrauch macht. Wir hatten als Antwort Mitbestimmungsrecht und ich verstehe nicht ganz wieso ich dachte was Um- und/oder Erweiterungsbauten im Betrieb angeht hätte der Betriebsrat ein Informationsrecht?

Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen!

Viele Grüße,

Stella

1.08002

Community-Antworten (2)

G
gironimo

02.01.2013 um 10:44 Uhr

Schau doch mal in den § 87 BetrVG. Da findest Du unter dem Absatz 1 Nr. 8 die Antwort.

Das Informationsrecht wird in Sachen "Sozialeinrichtungen" also weiter aufgewertet und zum Mitbestimmungsrecht. Bei den im § 87 BetrVG genannten Themen, kann der AG nur agieren, wenn er zuvor eine Einigung mit dem BR erzielt hat. Kommt es zu keiner Einigung, können beide Seiten eine Einigungsstelle anrufen. Man spricht daher auch von "erzwingbarer Mitbestimmung".

H
Hoppel

02.01.2013 um 20:16 Uhr

@ gironimo

"Das Informationsrecht wird in Sachen "Sozialeinrichtungen" also weiter aufgewertet und zum Mitbestimmungsrecht."

So stimmt das nur sehr eingeschränkt!

Siehe BAG Beschluss 8.11.11 - 1 ABR 37/10:" Eine Sozialeinrichtung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG erfordert ein zweckgebundenes Sondervermögen. Die einer Sozialeinrichtung zur Verfügung stehenden Mittel müssen einer organisatorisch verselbstständigten Verwaltung unterliegen. "

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