hallo,
unsere Firma ist Insolvenz. Der Insolvenzverwalter hat versucht eine Firma zu finden die unsere Produktion weiterführt. Das klappt auch. Während des Insolvenzverfahrens führt der neue Arbeitgeber unter Mitwirkung des Insolvenzverwalters die Produktion mit der Hälfte der Belegschaft (50 AN )weiter.
Nun will der neue Arbeitgeber 50 AN weiterbeschäftigen.
Der Insolvenzverwalter kündigt den 50 AN.
Der neue AG stellt alle 50 AN nach 3 Tagen Arbeitslosigkeit (Samstag,Sonntag ,Montag ) wieder ein.
Er umgeht damit den Betriebsübergang nach § 613a.
Unsere Kündigungsfristen und die Betriebszugehörigkeit gehen uns verloren.

Kann man trotzdem den §613a einklagen?