Hallo,
ich bin mav-mitglied in einem lehrerkollegium einer freien privatschule. ein kollege von mir hat sich mit folgendem problem an mich gewandt:
der kollege wurde im letzten schuljahr befristet bis schuljahresende beschäftigt. da klar war, dass er im nächsten schuljahr wieder benötigt würde konnten er und sein vorgesetzter den schulträger davon überzeugen, auch die sommerferien zu bezahlen und nicht erst nach den sommerferien einen erneuten befristeten anstellungsvertrag für das schuljahr zu erhalten. dies geschah zum ersten mal in dieser institution, bisher wurden alle lehrkräfte zu den sommerferien entlassen und nach den ferien wiedereingestellt. bisher gibt es noch keinen befristeten anschlussvertrag, das augustgehalt wurde aber bezahlt und auf der lohnabrechnung ist weder ein vermerk zum austrittstermin (bisher bei befristeten verträgen immer) noch sonstiges vermerkt. der befristete vertrag folgt jetzt igendwann mal, da die stundenanzahl noch garnicht geklärt ist.
meine frage:
Nach dem teilzeit-befristungsgesetz §15 abs.5 ist doch damit der befristete vertrag automatisch in ein unfristetes arbeitsverhältnis übergegangen, oder? der Arbeitnehmer hat ja den befristeten vertrag noch nicht unterzeichnet aber sein gehalt einfach weiterbezahlt bekommen?
wär schön wenn ich bald antworten kriegen könnte