Erstellt am 18.03.2008 um 22:55 Uhr von Efaienaerbeer
Beide Gesetze gelten. Du kannst also alle in beiden Gesetzen befindlichen Rechte in Anspruch nehmen.
Um was geht es dir denn?
Erstellt am 19.03.2008 um 07:45 Uhr von nicoline
@marinelli2
das Arbeitsverhältnis endet trotzdem zu dem im Arbeitsvertrag angegebenen Datum, falls das die Frage war.