Hallo ,
an den Betriebsrat wurde folgende Frage herangetragen.

Ein Azubi hat am 11.06.08 Prüfung.
Steht ab dem 12.06.08 auf dem Dienstplan.
Unterschreibt am 12.06.08 eine Erklärung des AG, das dieser einen befristeten Arbeitsvertrag, mit Sachgrund für ein Jahr abschließen will.
Den befristeten AV bekommt er aber erst am 16.06.08 zur Unterschrift.

Was denkt ihr?
Hat der AN eine Chance bei einer Entfristungsklage?