Fehlende Gleichbehandlung ?
Eine Kollegin, die zur Zeit ein ausstehendes Kündigungschutzverfahren laufen hat (Kündigung als Projektleiterin aus betr. Gründen - Entscheidung Dezember) hat einen Prozessarbeitsvertrag akzeptiert, in dem sie für ein neues Projekt sogenannte Support-Arbeiten durchführen soll. Sowohl die GF wie auch die Kollegin haben sich aber zunächst geeinigt, dass sie in ihrem alten Projekt diese Support-Arbeiten (aber ohne Projektleitungsfunktion) wahrnimmt. Nun hat die GF entschieden, dass sie aber nicht in Kundenkontakt treten soll, sondern lediglich recherchiert und die Ergebnisse von einem anderen Kollegen an den Kunden gegeben werden. Sie will, dass der BR wegen fehlender Gleichbehandlung einschreitet, weil in anderen Projekten der "Supporter" Kundenkontakt hat. Fakt ist aber auch, dass sich beide Seiten nicht an den Prozessarbeitsvertrag halten, der mühsam genug per einstweiliger Verfügung ausgehandelt wurde. Was soll der BR hier machen? Offen gesagt, spielen beide Seiten ein aufwendiges Spiel - der BR hat schon einige Male beide Seiten von überzogenen Handlungen abgehalten. Es gab Versuche, die Kollegin einzuschüchtern und wir haben dies sehr genau im Blick und verhindern können. Andererseits hat die Kollegin einige unvernünftige Aktionen (Selbstmord-Drohung samt Messer-Aktion, Versenden von Privatfaxen ohne Absprache) gestartet. Irgendwie ist die Lösung, dass die Kollegin im alten projekt weiter arbeitet, ein freiwiliiges Zugeständnis der GF, anderseits will die GF aber bewusst verhindern, dass diese Kollegin nach aussen hin als Projektleiterin erscheint. Und die Kollegin hat dies seit Wochen auch akzeptiert. Was würdet ihr machen? Eine sachliche Stellungnahme und die Kollegin soll entscheiden, ob sie damit den Anwalt füttert...oder die Kelle schwingen und Angriff auf die GF?
Community-Antworten (2)
11.09.2010 um 09:47 Uhr
@matwal, ***Eine Kollegin, die zur Zeit ein ausstehendes Kündigungschutzverfahren laufen hat (Kündigung als Projektleiterin aus betr. Gründen - Entscheidung Dezember) hat einen ++Prozessarbeitsvertrag akzeptiert++, in dem sie für ein neues Projekt sogenannte Support-Arbeiten durchführen soll. ***
Fakt ist aber auch, dass sich beide Seiten nicht an den Prozessarbeitsvertrag halten, der mühsam genug per einstweiliger Verfügung ausgehandelt wurde.
Da solltet ihr euch raushalten.
13.09.2010 um 11:16 Uhr
Ihr solltet ihr raten, dass sie ihren Anwalt dazu befragt. Wenn sich irgendwer nicht daran hält, was ein Gericht einstweilig verfügt hat, weiß er am besten , was zu tun ist.
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