Koll. Y hat einen Schaden von ca. 1000,0 Euro ( nicht vorsätzlich) mit einem Gabelstapler verursacht und erhält eine Abmahnung.
Gibt es eine Bemessungsgrundlage ,ab welcher Schadenshöhe abgemahnt werden kann,oder liegt das Ermessen beim Arbeitgeber ?
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Verhaltensbedingte Kündigung
Abmahnungserfordernis und wichtige Kündigungsgründe kennen