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Abmahnung - Gleichbehandlung ;

E
erich
Jan 2018 bearbeitet

Ein Koll. X hat einen Schaden ( nicht vorsätzlich !!) mit einem Gabelstapler verursacht von ca. 250,0 Euro . Dieser erhält keine Abmahnung . Koll. Y hat einen Schaden von ca. 1000,0 Euro ( nicht vorsätzlich) mit einem Gabelstapler verursacht und erhält eine Abmahnung. Gibt es eine Bemessungsgrundlage ,ab welcher Schadenshöhe abgemahnt werden kann,oder liegt das Ermessen beim Arbeitgeber ?

2.954018

Community-Antworten (18)

L
Lotte Akzeptiert

29.03.2012 um 15:53 Uhr

gironimo, wenn er nach § 85 vorgeht, kommt vielleicht dabei heraus, dass beide eine Abmahnung bekommen. Damit ist ja niemanden geholfen.

Sollte der Nasenfaktor aber auf Diskriminierung fußen, dann sieht alles ganz anders aus, dann geht es nicht mehr um die Abmahnung, sondern um die Diskriminierung.

wahlvst, wer will hier denn stets mit AGG was begründen? Aber gerade bei Nasenfaktor mal zu überlegen, worauf dieser Nasenfaktor fußen könnte, halte ich immer und stets für sinnvoll. Ob zur Begründung der Diskriminierung eine Abmahnung ausreicht wage ich sicher nicht zu behaupten, aber vielleicht fällt beim Nachdenken ja auf, dass es in Vergangenheit schon häufiger ähnliche Situationen gab?

Vielleicht ist auch alles ganz anders? Bewerten muss Erich selbst. Wir können nur Gedankenstubser geben.

B
Bakunin

28.03.2012 um 18:52 Uhr

Bemessungsgrundlage dürfte, wie so oft im Arbeitsleben, der Nasenfaktor sein ;-)

M
monalisa

28.03.2012 um 19:10 Uhr

@Erich, das kann der AG machen wie er will. Das liegt ganz allein in seiner Hand, wen er abmahnt und wen nicht.

S
streikbrecher

28.03.2012 um 19:59 Uhr

Abmahnung - Gleichbehandlung

also bei einem 4-fach höheren Schaden kann man nun wirklich nicht von GLEICH reden. Weiter kommt es zusätzlich dann noch auf die Umstände des Vorfalles an.

L
Lotte

28.03.2012 um 20:37 Uhr

Erich, spannend wäre es, wenn Koll X z. B. schwerbehindert wäre oder einen Migrationshintergrund hat und Koll. Y nicht... LG Lotte

W
wahlvst

28.03.2012 um 23:06 Uhr

Lotte

....spannend wäre es, wenn Koll X z. B. schwerbehindert wäre oder einen Migrationshintergrund hat und Koll. Y nicht... ???????

Was wären denn dann?? Auch diese dürfen abgemahnt werden. Es gibt keinen "Elfenschutz"

N
nicoline

28.03.2012 um 23:41 Uhr

wahlvst,

§ 1 Ziel des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Jetzt darfst Du mal raten, um welches Gesetz es sich handelt!

I
Irmgard

28.03.2012 um 23:43 Uhr

@ Lotte Warum? Sind 1000€ mit schwerer Migration weniger?

W
wahlvst

28.03.2012 um 23:49 Uhr

@ Lotte

AGG § 1

Dann müsste man aber glaubhaft belegen, dass dieses die Gründe sind.

Da hier aber in beiden Fällen AN Schäden verursacht haben ist davon nicht auszugehen. Auch da es sehr unterschiedliche Schadenhöhen sind, würde es nicht erleichtern.

Ich verstehe einfach nicht, was man stets mit dem AGG alles begründen möchte.

L
Lexipedia

29.03.2012 um 08:53 Uhr

Es hat nicht mir Vorsatz zu tun sondern mit dem Grad der Fahrlässigkeit plus evtl. Nasenfaktor (macht viel aus.) Wir haben bei uns auch einen Türeckpfostenrundfahrer. Der hat auch eine Abmahnung bekommen, weil er (mehrmals) die Türzargen verschönert hat. Er achtet nicht auf die Türen und seine Palette. Was bei 3-Metertüren schon was ist. Andererseit haben wir einen anderen Mitarbeiter der hat den Stapler umgekippt (ehrlich!) und der Schaden war sechsstellig und nichts ist passiert. Google mal etwas zum Thema Arbeitnehmerhaftung beim Handbuch für Arbeitsrecht bei Hensche.

G
gironimo

29.03.2012 um 10:33 Uhr

Man muss ja nicht gleich in die AGG-Kiste greifen. Der Kollege könnte sich ja nach § 85 BetrVG beschweren.

Aber mit welchem Ziel? Da es tatsächlich mehr oder weniger im Ermessen des AG liegt, käme wohl kaum etwas sinnvolles dabei heraus.

L
Lotte

29.03.2012 um 17:44 Uhr

Erich, stand das nicht gestern noch umgekehrt da? 250€ Abmahnung - 1000 € keine Abmahnung?

So rum, wie es jetzt da steht, kann man die Logik des AG ja schon wieder verstehen...

K
Kulum

29.03.2012 um 17:51 Uhr

Er fragt doch auch nur wo die Grenze ist oder wo man sie anlegen könnte. Und das wurde schon richtig dargestellt - die Nase machts.

Ich finde das übrigens nicht nachvollziehbarer als anders rum. Ohne Vorsatz zu handeln schließt ja Fahrlässigkeit nicht aus. 250,- Schaden grob fahrlässig verursacht und (nur weils da n Urteil gab) 4060,- leichteste Fahrlässigkeit. Warum sollte hier der Schaden von 4060,- Abgemahnt werden und der mit 250,- Schaden nicht???

L
Lotte

29.03.2012 um 17:56 Uhr

Kulum, ich schrieb ja nicht, dass die Logik des AG richtig ist, ich schrieb nur, dass ich sie so rum besser verstehen kann ;-)

W
wahlvst

29.03.2012 um 18:43 Uhr

Lotte

Alleine um eine Klage wegen AGG anzugehen, bedarf es zu mindest eines glaubhaften Beleges/ Grund für einen möglichen Verstoß, Vermutungen reichen nicht. Weiter Induvidualrecht, also Betroffener müsste klagen mit vollem Klagerisiko.

Ich glaube/ vermute reicht5 da bei weitem nicht.

I
Irmgard

29.03.2012 um 20:26 Uhr

@ Lotte Das stand genau so da, von Anfang an. Darum war deine Antwort für normal denkende nicht nachzuvollziehen. Diskriminierung weil man keine Abmahnung bekommen hat, das wäre doch mal was:)

L
Lotte

30.03.2012 um 18:03 Uhr

Irmgard, dann habe ich mich wohl total verlesen... ;-)

wahlvst, sind wir hier bei der Rechtsberatung? Ich bin noch gar nicht beim Klagen. Siehst Du die Aufgabe eines BR vorrangig darin, Klageverfahren zu führen? Oder wolltest Du hier einfach noch mal Dein Wissen äußern?

Leider stimmt es aber nicht ganz: AGG § 17 Abs. 2 bietet dem BR durchaus ein Klagerecht, auch wenn er dazu einen kollektiven Bezug herstellen müsste (wie immer als BR) und nicht im Einzelfall vorgehen kann.

Aber hier scheint ja gar keine Diskriminierung vorzuliegen, also ist diese Diskussion eh flüssig.

I
Irmgard

30.03.2012 um 19:32 Uhr

@ Lotte Ja, das Problem kenne ich ;)

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