Ein Koll. X hat einen Schaden ( nicht vorsätzlich !!) mit einem Gabelstapler verursacht von ca. 250,0 Euro . Dieser erhält keine Abmahnung .
Koll. Y hat einen Schaden von ca. 1000,0 Euro ( nicht vorsätzlich) mit einem Gabelstapler verursacht und erhält eine Abmahnung.
Gibt es eine Bemessungsgrundlage ,ab welcher Schadenshöhe abgemahnt werden kann,oder liegt das Ermessen beim Arbeitgeber ?