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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gleichbehandlung Dienstwagen

S
sternchenae
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe auf Eure Hilfe. Bei uns (Versorgungsunternehmen) wird ein neuer Außendienstmitarbeiter eingestellt, der für seine Arbeit einen Dienstwagen (ohne private Nutzung) bekommen soll. Der bereits beschäftigte Außendienstmitarbeiter fährt nach wie vor sein privates Auto und bekommt eine km-Pauschale. Wir verlangen die Gleichbehandlung für beide und benötigen ein paar §§, die wir in unser nettes Schreiben an die Geschäftsleitung packen können. Könnt Ihr uns bitte bitte weiterhelfen?! Bisher habe ich nur den § 75 Abs. 1 BetrVG. Mit nettem Gruß*

3.51008

Community-Antworten (8)

U
Ulrik

01.03.2011 um 11:36 Uhr

Habt ihr denn mal nachgefragt, warum die Handhabe hier unterschiedlich ist??

Also, der eine Kollege bekommt einen Dienstwagen, den er nicht privat nutzen darf. Der andere Kollege nutzt sein privates KFZ gegen KM-Pauschale dienstlich.

Für mich ist die Frage, ob wirklich einer schlechter gestellt ist als der andere. Was sagen denn die beiden Betroffenen dazu?

S
sternchenae

01.03.2011 um 12:12 Uhr

Der vorhandene Mitarbeiter hat sich im vergangenen Jahr ein neues Auto gekauft, nachdem er die MÜNDLICHE Zusage vom Geschäftsführer für einen Dienstwagen bekommen hat.

Er sagt, er hätte sich diesen Wagen sicher nicht ohne einen Dienstwagen gekauft, da der Anlasser doch sehr verbraucht würde.

Darum kam er nun zu uns.

R
Rattle

01.03.2011 um 13:05 Uhr

Hallo,

er ist doch nicht verpflichtet privat ein auto zu haben :-)

MFG

S
sternchenae

01.03.2011 um 14:03 Uhr

Dass er nicht verpflichtet ist, ein Auto zu haben, wissen wir ja. Wir wissen auch, dass es eine Gleichbehandlung gibt. Jedoch suchen wie die richtigen Paragraphen und Gesetze dazu, um der Geschäftsleitung ein wenig Druck zu machen. Hoffen weiterhin auf Eure Hilfe.

R
Rattle

01.03.2011 um 15:19 Uhr

Hallo,

ein wenig eigeninitiative bitte................

oben der button "Urteile&Gesetze"

und schön wenn ihr schon alles wisst :-)

MFG

K
Kölner

01.03.2011 um 19:02 Uhr

@Rattle Ein eigenes Auto zu haben kann tatsächlich Einstellungsvoraussetzung sein. Vertue Dich da mal nicht - da gibt es absonderliche Dinge.

@sterchenae Der Einsatz für eine Gleichbehandlung ehrt Euch. Dennoch kann - je nach AV - dieses Engagement ins Leere laufen.

R
Rattle

01.03.2011 um 19:11 Uhr

@Rattle Ein eigenes Auto zu haben kann tatsächlich Einstellungsvoraussetzung sein. Vertue Dich da mal nicht - da gibt es absonderliche Dinge.

ja, gut. man lernt ja nie aus. vielleicht meldet sich der gute ja nochmal, falls er seine § findet :-)

MFG

S
sternchenae

03.03.2011 um 14:15 Uhr

@Rattle

Ich finde es schade, dass ich hier so angemacht werde. Ich war bis jetzt der Meinung, unter Betriebsräten hilft man einander und versucht GEMEINSAM, Probleme zu lösen. Schade, wenn ich mich da so geirrt habe.

Leider bin ich nicht freigestellt und habe eine 25-Stunden-Stelle, die, wie bei vielen Anderen, mehr als ausgefüllt ist mit Arbeit. Darum hatte ich auf die Hilfe und das Wissen hier von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen gehofft.

Danke an alle, die versuchen, mir zu helfen !!!!

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