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Fortbildungen / Gleichbehandlung

I
IInonameII
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen, Thema Fortbildungen / Gleichbehandlung: in unserer Betriebsvereinbarung heißt es: es können bis zu 5 Tage Fortbildung im Kalenderjahr gewährt werden. Wie sieht das bei Teilzeitbeschäftigten aus ,die z.B. nur 2 Tage in der Woche arbeiten? Ist es Gleichbehandlung, wenn diese 2 Tage Fortbildung im Kalenderjahr gewährt bekommen oder ist es Gleichbehandlung wenn diese 5 Tage gewährt bekommen??

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Community-Antworten (5)

W
Widder

15.10.2013 um 13:35 Uhr

Was steht denn genau in der BV?

solange ihr es nicht Arbeitszeitabhängig, oder 5 Tage = 1 Woche, geregelt habt, sind 5 Tage nunmal 5 Tage und nicht 2.

C
Charlys

15.10.2013 um 13:51 Uhr

Um welche Art Fortbildung geht es denn??

I
IInonameII

15.10.2013 um 14:10 Uhr

In der BV steht nichts weiter zu den Tagen. Es handelt sich um beruflich relevante Fortbildungen. Wir sind grade daran die BV zu verändern, daher tauchte die Frage nach der Gleichbehandlung auf.

W
Watschenbaum

15.10.2013 um 14:34 Uhr

es würde dem Sinn des § 4 TzBfG entsprechen, " eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht."

andererseits profitiert ja der AG vom guten Ausbildungstand, also ob es Sinn macht, Teilzeitkräfte weniger gut auszubilden, weiß ich nicht

G
gironimo

15.10.2013 um 18:34 Uhr

Ich denke, da solltet Ihr Eure BV durch zusätzliche Regelungen ergänzen.

Ich würde dabei davon ausgehen, dass Teilzeitkräfte, die eine 5-tägige betriebliche Fortbildungsmaßnahme machen, auch auf fünf Tage Anspruch haben.

Wer ein Seminar benötigt, das 5 Tage dauert, kann nicht von einer Teilzeitkraft in zwei Tagen erledigt werden.

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