Hallo alle zusammen,
Thema Fortbildungen / Gleichbehandlung:
in unserer Betriebsvereinbarung heißt es: es können bis zu 5 Tage Fortbildung im Kalenderjahr gewährt werden.
Wie sieht das bei Teilzeitbeschäftigten aus ,die z.B. nur 2 Tage in der Woche arbeiten?
Ist es Gleichbehandlung, wenn diese 2 Tage Fortbildung im Kalenderjahr gewährt bekommen oder ist es Gleichbehandlung wenn diese 5 Tage gewährt bekommen??