Hallo zusammen,
Haben einen Betriebszweig mit ca. 60 Mitarbeitern, die täglich auf den verschiedensten Arbeitsstellen unterwegs sind(Einsatzwechseltätigkeit).
Hieraus wurde einem einzelnen Mitarbeiter vom Chef aufgetragen, sich täglich persönlich im Büro an- und abzumelden.
Fällt dies unter das "Gleichbehandlungsgesetz", oder steht die Anordnung dem Chef offen?