Ist das eine Versetzung?
Hallo zusammen, wenn der Arbeitgeber eine stellvetretende Abteilungsleiterin absägt und durch eine andere Mitarbeiterin ersetzt, ist das eine Versetzung oder nicht ??? Müsste der Betriebsrat nicht vorher angehört werden ? Danke für eure Tips im voraus.
Community-Antworten (2)
09.09.2010 um 19:27 Uhr
Ja!
Und je nach ArbV ist ggf. sogar eine Änderungskündigung erforderlich.
10.09.2010 um 00:18 Uhr
mockebock, wenn die Kollegin denn in ihrem AV, oder in einer Ergänzung zu ihrem AV, stehen hat, dass sie stellv. Abteilungsleitung ist, oder jahrelang diese Tätigkeit ausgeübt hat, auch ohne arbeitsvertragliche Regelung, kann der AG sie nicht einfach "absägen", sondern muss eine Änderungskündigung aussprechen, zu welcher der BR zu hören ist. Wenn der BR von dem AG verlangt hat, dass freie Stellen grundsätzlich betriebsintern auszuschreiben sind, kann der BR nachfragen, ob diese geschehen ist, wenn nicht, solltet Ihr wissen, was dann zu tun ist.
§ 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
Selbst, wenn die interne Ausschreibung nicht vereinbart ist, wäre der AG verpflichtet, dem BR sämtliche Bewerbungsunterlagen für diese Stelle zukommen zu lassen. Also, bevor Ihr überhaupt über eine Versetzung nachdenkt, solltet ihr all diese Baustellen anfahren!
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