mockebock,
wenn die Kollegin denn in ihrem AV, oder in einer Ergänzung zu ihrem AV, stehen hat, dass sie stellv. Abteilungsleitung ist, oder jahrelang diese Tätigkeit ausgeübt hat, auch ohne arbeitsvertragliche Regelung, kann der AG sie nicht einfach "absägen", sondern muss eine Änderungskündigung aussprechen, zu welcher der BR zu hören ist.
Wenn der BR von dem AG verlangt hat, dass freie Stellen grundsätzlich betriebsintern auszuschreiben sind, kann der BR nachfragen, ob diese geschehen ist, wenn nicht, solltet Ihr wissen, was dann zu tun ist.
§ 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
Selbst, wenn die ***interne*** Ausschreibung nicht vereinbart ist, wäre der AG verpflichtet, dem BR sämtliche Bewerbungsunterlagen für diese Stelle zukommen zu lassen.
Also, bevor Ihr überhaupt über eine Versetzung nachdenkt, solltet ihr all diese Baustellen anfahren!