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Versetzung eines Kollegen

F
FrDon
Jan 2018 bearbeitet

Es geht um die Vesetzung eines Kollegen von einer in die andere Abteilung. Gleicher Arbeitsplatz, keinerlei weitere Einschränkungen hins. Gehalt, etc. Ich habe von unserer Geschäftsleitung eine Einverständniserklärung bekommen, die ich mal "eben so" unterschreiben soll (derzeit vertete ich als stellvertr. BR-Vorsitzende meinen Kollegen im Vorsitz, da dieser auf unbestimmte Zeit krank ist.) Meine Fragen:

  1. falls wir der Versetzung zustimmen - ist es ausreichend diese Versetzung per Telefonkonferenz zu beschließen (sitzen deutschlandweit verteilt) - zudem fehlt uns die Stimme eines Kollegen, der sich derzeit im Urlaub befindet - alle anderen sind per Telefon zugeschaltet. Wie verhält es sich grundsätzlich mit Beschlüssen am Telefon?
  2. bei der Zustimmung - ist meine Unterschrift als Vertretung auf dieser Einverständniserklärung ausreichend? Oder müssen alle unterschreiben.
  3. grundsätzlich würden wir der Vesetzung zustimmen, sind jedoch etwas verunsichert, da die Vertretung u. a. eine Krankheitsvertretung sein soll, der Kollege auch nach Rückkehr der Krankheitsfälle in der Abteilung verbleiben soll, obwohl er dann eigentlich überflüssig wäre. Unsere Idee war nun zunächst vor Einwilligung die bedenken schriftlich an die Geschäftsleitung mitzuteilen.

Wer kann mir zu dem sachverhalt einen Tipp geben?

Vielen Dank im Voraus!!

1.03406

Community-Antworten (6)

W
Widder

06.09.2010 um 13:48 Uhr

Hallo FRDon

Beschlüsse im Umlaufverfahren (Telefonkonferenz) sind nicht zulässig.

Deine Unterschrift genügt.

Ihr könnt die Versetzung befristen, von xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx, oder als Vertretung bis zur Rückkehr des Kollegen.

M
Mainpower

06.09.2010 um 13:52 Uhr

Hallo, zu 1. per Telefonkonferenz geht das nich!! Eine Beschlussfassung bedarf der Schriftform. Ausserdem wäre eine Anwesenheitsliste zu unterschreiben. Das geht am Telefon wohl schlecht. zu 2. Bei einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung reicht die Unterschrift eines Betriebsratsmitgliedes. BRV, stellv BRV oder jeweils nachrückendes BR-Mitglied.

B
bubie

06.09.2010 um 14:03 Uhr

versetzung ist §99 betrvg. hier habt ihr eine woche zeit und die würde ich mir auch nehmen und alle zu einer betriebsratssitzung einladen. habt ihr alle unterlagen bekommen, muss jemand gekündigt werden, kann jemand anderes die stelle übernehmen. was möchte der zu versetzende usw.? fehlen euch unterlagen, beginnt die frist erst mit der vollständigkeit zu laufen.

wenn ihr euch aber schon einig seid, könnt ihr die frist auch verstreichen lassen, dann gilt das als zugestimmt.

mfg bubie

F
FrDon

06.09.2010 um 14:28 Uhr

Hallo Zusammen! Vielen Dank für Eure schnellen Antworten! Habe ich mir gedacht mit der Telko. Problem ist, dass wir Deutschlandweit verteilt sitzen und mal eben so ne Versammlung schwierig ist. Unterlagen haben wir alle. Es soll nicht befristet sein lt. GL - Kollege soll dauerhaft versetzt werden. Haben halt nur Sorge, dass es als Vorwand genutzt wird um den irgendwann vor die Tür zu setzen. Grundsätzlich ist die Versetzung für den Kollegen kein Nachteil. Wir glauben sogar, dass es ihm recht ist. Muss er vorab informiert sein? Entschuldigt meine teils laienhaften Fragen - aber ich bin noch recht neu im Stück.

MFG!!!

B
bubie

06.09.2010 um 15:00 Uhr

hallo frdon,

natürlich sollte der betriebstrat mit dem betroffenen sprechen, daraus könnten sich ja auch gründe für die ablehnung ergeben. nur schätzen, dass er damit einverstanden ist, ist zu wenig. und, wenn ihr schon bedenken habt, wraum er versetzt werden soll, dann hat er die vielleicht auch und man kann dies dem arbeitgeber mitteilen. der arbeitgeber sollte in eigentlich in der regel auch den arbeitnehmer informieren, das ist nicht aufgabe des betriebsrates. zumal es ja gründe geben muss.

das ihr in deutschland verteilt sitzt, ist schwierig, aber nicht euer problem, denn die kosten für die sitzung trägt der arbeitgeber. ihr habt das recht zu tagen und zu beschließen und wenn man dafür eine woche zeit, dann sollte man das auch tun, wenn der nächste reguläre termin für die betriebsratssitzung zu spät ist.

p.s. bei außerordentlichen (fristlosen) kündigungen habt ihr sogar nur 3 tage zeit und wenn ihr den grundsatz habt, jeder ündigung zu widersprechen, dann müsst ihr ja auch schnell eine sitzung einberufen, da ihr das beschließen müsst.

mfg bubie

F
FrDon

06.09.2010 um 16:01 Uhr

Hallo Bubie,

erstmal Danke für die Antwort. Bei uns im Unternehmen besteht das Problem, dass wir jahrelang einen Betriebsrat hatten, der sich immer nach den Vosrtellungen der GL gerichtet hat. Wir wollen das nun anders machen, stoßen aber immer wieder auf Probleme bei der Umsetzung.

Werde nun auf dein Anraten hin die Kollegen informieren und zu einer Sitzung einladen. Ferner bekommt die GL ein Schreiben, wo wir sie u. a. auffordern den Kollgen vorab zu informieren.

Danke und Gruß!

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