Erstellt am 07.06.2010 um 21:06 Uhr von Forentroll
@Leopold
Wenn du Pech hast, geht der Schuss nach hinten los. Das solltest du nur machen, wenn ein geeigneter Arbeitsplatz frei ist. Sonst ist dein Kollege den Job los. Denn der AG hat eine super Vorlage für den AG ihn loszuwerden, weil er seinen Job nicht mehr ausüben kann. Wir hatten vor Jahren auch mal einen Fall. Die Kollegin kam mit einen fünf Kilo-Schein. Heben, Stemmen und Tragen. Es war kein Job frei. Es muss - wie das Arbeitsgericht in zwei Instanzen - kein Arbeitsplatz für ihn frei gemacht werden. Auch das Integrationsamt gab grünes Licht für die Kündigung.
Warte auf jedenfall auf den Bescheid zur Feststellung des Grades der Behinderung.