Muss ein Kollege, der versetzt wird, der Versetzung zustimmen?
Hallo. Jetzt bin ich aber ein bisschen durcheinander.... Muss ein Kollege, der versetzt wird, der Versetzung zustimmen? Der Fall: ein Kollege (Abteilungsleiter) wurde "abgesägt" und auf eine neu geschaffene Stelle versetzt. Es gab keine Änderungskündigung. Der BR hat der Versetzung nach Gesprächen mit dem Betroffenen zugestimmt. Voraussetzung war, dass eine Stellenbeschreibung vorgelegt wird. Hat AG auch vorgelegt und der MA hat die Versetzung zähneknirschend akzeptiert. Nun gibt es eine neue Stellenbeschreibung, mit der der Versetzte jedoch nicht einverstanden ist. Was ist zu tun?
Community-Antworten (4)
19.07.2010 um 13:16 Uhr
neue Stellenbeschreibung geht nur mit Änderungskündigung, wenn die alte Stellenbeschreibung Vertragsbestandteil war
kommt eine Änderungskündigung annehmen unter Vorbehalt und klagen !
19.07.2010 um 14:06 Uhr
"Hat AG auch vorgelegt und der MA hat die Versetzung zähneknirschend akzeptiert."
bis hier alles gelaufen. Daran kann man nichts mehr ändern.
"Nun gibt es eine neue Stellenbeschreibung, mit der der Versetzte jedoch nicht einverstanden ist. "
Siehst du darin eine Versetzung? Die Veränderung einer Stellenbeschreibung ist noch keine Versetzung. Erst durch die Veränderung der Tätigkeit wird daraus evtl. eine solche Versetzung.
Man muss auch sehr stark darauf achten, dass man hier Kollektiv- und Individualrecht trennt.
Individualrecht: Viele Arbeitsverträge beinhalten Versetzungsklauseln. Falls der AN nun mit neuen Tätigkeiten betraut werden soll ist zu prüfen ob die Klausel wirksam (Rechtsprechung stellt hier bestimmte Voraussetzungen) und die veränderten Tätigkeiten noch abdeckt. Ggf. muss der AN klagen
Kollektivrecht: Ob die veränderte Tätigkeit mitbestimmungspflichtig ist ist an § 95 Abs. 3 BetrVG zu messen
19.07.2010 um 14:58 Uhr
"Nun gibt es eine neue Stellenbeschreibung, mit der der Versetzte jedoch nicht einverstanden ist. "
Siehst du darin eine Versetzung? Die Veränderung einer Stellenbeschreibung ist noch keine Versetzung.
Ja, aber es ist doch anzunehmen das die Stellenbeschreibung auch umgesetzt wird, oder? Abgesehen davon hast Du mit §95 natürlich absolut recht.
Zum Thema
der Versetzte jedoch nicht einverstanden ist
Der BR hat bezogen auf den Inhalt der Stellenbescheibung kein MBR. Da sind wir eben im Individualrecht. Deshalb hat der AN ein Recht die Änderung der Stellenbeschreibung abzulehnen und die Sache im Rahmen der Leistungsklage vor dem ArbG klären zu lassen. Dabei kommt es nicht auf die existenz eine schriftlichen Stellenbeschreibung an, sondern nur auf die Frage welche Leistung im Arbeitsvertrag vereinbart war. War im Vertrag keine Leistung ausdrücklich vereinbart, hat der AG doch unmittelbar nach der Arbeitsaufnahme, spätestens mit der Mitteilung nach NachwG die Tätigkeit des AN fixiert und sein Weisungsrecht entsprechend eingeschränkt, zumindest in Hinsicht auf das Niveau der zugeteilten Aufgabe. Ein anderes Niveau (ob höher oder tiefer) läßt sich dann (wie meermeer sagt) nur noch durch gegenseitiges Einverständnis (im Falle höher eigentlich immer der Fall) oder durch eine Änderungskündigung (in Falle niedriger der üblichere Fall) erzielen.
19.07.2010 um 15:46 Uhr
"Ja, aber es ist doch anzunehmen das die Stellenbeschreibung auch umgesetzt wird, oder?"
ich kenne einige Unternehmen da springen Unternehmensberater durch das Haus und ändern sehr gerne solche Beschreibungen. umgesetzt wird dann davon nichts weil plötzlich doch die Vernunft gewinnt... daher nur mein Hinweis ;-)
Verwandte Themen
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Einspruch gegen Versetzung
ÄlterBei uns läuft gerade ein "gekummel" um eine Versetzung. Ein Kollege wird in der jetzigen Abteilung nicht mehr benötigt. Er hat eine höher wertige Stelle. Er ist Einzelkämpfer und soll / will es auch b
Versetzung eines Beamten
ÄlterHallo und guten Abend, wir haben einen Fall eines Beamter wegen einer Versetzung eines Schwerbehinderten im Unternehmen. Der MA soll von Unternehmen A nach Unternehmen B versetzt werden und das zie
Versetzung
ÄlterLiebe Kollegen, ein Kollege aus dem Kundenservicecenter (KSC) hat sich auf eine interne Stellenausschreibung für die ICT-Abteilung beworben. Er soll die Stelle auch bekommen! Soweit, so gut! Nun