Erstellt am 01.09.2010 um 08:57 Uhr von Petrus
Wenn es keinen TV gibt, nichts im Arbeitsvertrag steht, dann gilt §622 BGB
Erstellt am 01.09.2010 um 09:01 Uhr von pitsieben
@ aragon,
es gelten die Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag stehen.
Ist dort nichts geregelt, gilt der § 622 Bürgerliches Gestzbuch (BGB).
Danach kann ein Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.