Kündigungsfristen
Wir sind eine kleine Privatklinik die weder an den AVR noch an den Tarif Öffentlichen Dienst gebunden ist.Welche Kündigungsfristen müssen bei uns eingehalten werden. Konkret möchte eine langjährige Mitarbeiterin Kündigen.
Community-Antworten (2)
01.09.2010 um 10:57 Uhr
Wenn es keinen TV gibt, nichts im Arbeitsvertrag steht, dann gilt §622 BGB
01.09.2010 um 11:01 Uhr
@ aragon, es gelten die Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag stehen. Ist dort nichts geregelt, gilt der § 622 Bürgerliches Gestzbuch (BGB). Danach kann ein Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
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