Erstellt am 31.08.2010 um 08:50 Uhr von pfeilenbogen
Sobald man vereinbarte Überstunden/ Überzeit zum abbummeln bei AG angemeldet hat und dieses wurde genehmigt, ist man von der Erbringung der Arbeitsleitung freigestellt. Hat also Freizeit, Freizeitkrank ist Privatsache, geht also den AG nichts an. Somit hilft auch kein "gelber Schein". vergöeichbar mit Krankheit an Sonntagen, also arbeitsfreien Tagen.
Hier ist halt der große Unterschied zum Urlaub.
Ihr hättet um dieses zu vermeiden bei der BV zum Thema Gleitzeit etwas besser aufpassen und verhandlen müssen. Denn ihr hättet sonst hier eine bessere Regelung vereinbaren können, dass in diesen Fällen AU wie bei Urlaub behandelt wird.
Erstellt am 31.08.2010 um 09:55 Uhr von DrHouse
pfeilenbogen,
da stimme ich Dir zu.
Wie ist das aber, wenn ich am Wochenende arbeiten müßte und werde krank?
Bekomme ich diese Stunden dann gutgeschrieben?
Wir haben eine Vereinbarung mit dem AG, bei uns wird in diesem Fall AU wie Urlaub behandelt.
Erstellt am 31.08.2010 um 12:04 Uhr von nicoline
DrHouse
*Wie ist das aber, wenn ich am Wochenende arbeiten müßte und werde krank?
Bekomme ich diese Stunden dann gutgeschrieben?*
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz: ja, da braucht es eigentlich keine BV, denn krank ist wie gearbeitet, das gilt für vorgeplante Arbeitszeit wie für vorgeplanten FZA
Hier mal ein Link zum Stöbern:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/minus1.htm => kopieren und einfügen