hallo,betriebsratsfreunde! wir arbeiten mit arbeitszeitkonto. da ja,lt.arb.vertag nur 5 std.bezahlt werden, wird die mehr geleistete arbeit mit freizeitausgleich abgegolten.eine kollegin hatte 2 arb.tage freizeitausgleich (also hat sie 10 std. "abgebummelt"). sie brachte aber für diese zeit einen krankenschein (zahn-OP). trotzdem wurden ihr die 10 std. "gut" gestrichen. der krankenschein war also sinnlos. ist das korrekt? die erklärung lautete: sie würde ja sonst doppelt "abkassieren" einmal die krankschreibung, einmal die plusstd.? wir arbeiten nach dem NGG-entgeldtarifvertrag. vielen dank im vorraus für eure antwort.LG