Erstellt am 06.10.2017 um 15:26 Uhr von outofmemory
Besteht denn in der Freizeit eine Pflicht zur Erreichbarkeit? (Rufbereitschaft etc.)
Erstellt am 06.10.2017 um 15:31 Uhr von bagira
Wo müsste das dann hinterlegt sein? BV dazu gibt es nicht.
Erstellt am 06.10.2017 um 21:23 Uhr von alter Mann
Bagira: Üblicherweise ist es so, dass ein Mitarbeiter während seiner freien Zeit für den AG nicht erreichbar sein muss.
Eine Ausnahme wäre die Vereinbarung von Rufbereitschaft, deshalb die Frage von outofmemory. Aber wenn Ihr Rufbereitschaft vereinbart hättet, dann wüsstest Du das wahrscheinlich...
Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass eine Erreichbarkeit im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Also kannst Du da auch noch schauen.
Und letztlich soll es auch Arbeitgeber geben, die fordern von ihren Mitarbeitern eine Erreichbarkeit auch im Urlaub. Die Rechtsgrundlage dafür bleibt mir bislang verborgen...
Wenn das bei Euch so ist, kannst Du ja mal danach fragen.
Also kurz gesagt: Üblicherweise ist Arbeitszeit Arbeitszeit und Freizeit Freizeit. Und was ich in meiner Freizeit wo und wie mache, geht den AG nichts an. Und ans Telefon muss ich schon gar nicht gehen.