Freizeitausgleich
Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem:
Auf Grund einer reduziertenProduktion über Ostern, (Gründonnerstag, Karfreitag, Vollkontischicht, kein TV) wurde einem Großteil der Produktionsmitarbeiter, ohne diese zu Fragen einfach Freizeitausgleich eingetragen.
Kann der AG dies tun?
Community-Antworten (2)
12.04.2011 um 00:42 Uhr
Bei Überstundenabbau oder Ausgleich von Arbeitszeitkonten wäre dieses OK. Bei Urlaub NEIN!
§ 106 GewO
12.04.2011 um 10:01 Uhr
Bei Überstundenabbau oder Ausgleich von Arbeitszeitkonten wäre dieses OK
Kommt aber darauf an, was in der BV zum Stundenkonto steht.
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