W.A.F. LogoSeminare

Freizeitausgleich

T
TDHEON
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem:

Auf Grund einer reduziertenProduktion über Ostern, (Gründonnerstag, Karfreitag, Vollkontischicht, kein TV) wurde einem Großteil der Produktionsmitarbeiter, ohne diese zu Fragen einfach Freizeitausgleich eingetragen.

Kann der AG dies tun?

1.39702

Community-Antworten (2)

W
wahlvst

12.04.2011 um 00:42 Uhr

Bei Überstundenabbau oder Ausgleich von Arbeitszeitkonten wäre dieses OK. Bei Urlaub NEIN!

§ 106 GewO

T
Tanzbär

12.04.2011 um 10:01 Uhr

Bei Überstundenabbau oder Ausgleich von Arbeitszeitkonten wäre dieses OK

Kommt aber darauf an, was in der BV zum Stundenkonto steht.

Ihre Antwort