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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freizeitausgleich

M
Murmel66
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Forum, folgende Situation:

  • 40 Stunden Woche lt. Arbeitsvertrag
  • keine definierten Wochenarbeitstage
  • Messeeinsatz am WE mit Samstags- und Sonntagsdienst, 40 Stunden waren bereits Mo-Fr erfüllt Nun geht es um den Freizeitausgleich. Der AG gewährt für Sonntag einen frei wählbaren Tag (8h) Freizeitausgleich. Für den gearbeiteten Samstag, sagt der AG, dass er den Freizeitausgleich am darauffolgenden freien Samstag nach der Messe gewährt. Nun zu meiner Frage: wenn der AN in der Woche nach der Messe von Mo bis Freitag wieder 40 Stunden arbeitet, wie kann er dann am Samstag Freizeitausgleich nehmen? Er hat ja bereits von Mo bis Fr wieder 40 h gearbeitet. Für mein Verständnis müsste ich doch um 8h Freizeitausgleich vom Samstag zu nutzen, in einer Woche nur 32h arbeiten, oder? Danke für eure Info/hilfe. VG und schönen Sonntag noch, Eric
99701

Community-Antworten (1)

B
basilica

14.01.2018 um 19:43 Uhr

Für die Samstagsarbeit ist vom Grundsatz her kein Freizeitausgleich erforderlich. Das Arbeitszeitgesetz § 3 geht von einer 48-Stunden-Woche aus, die im Schnitt nicht überschritten werden darf. Der Arbeitgeber hat bei Euch also die Wahl, Euch die Samstagsüberstunden auch auszubezahlen. Für die Sonntagsarbeit muß er einen Ersatzruhetag gewähren, der allerdings ebenfalls auf einen ohnehin freien Samstag gelegt werden darf, so daß die Sonntagsüberstunden dann ebenfalls auszuzahlen wären.

Anders sieht die Sache aus, wenn es einen Betriebsrat gibt. Der könnte die Zustimmung zu Überstunden davon abhängig machen, daß der Arbeitgeber statt Entlohnung einen angemessenen Freizeitausgleich gewährt.

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