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Freizeitausgleich

OS
Olaf Stelzig
Nov 2022 bearbeitet

Ich hatte im Oktober 19 Arbeitstage lt.dienstplan ,davon waren zwei Feiertage 3.okt.und 31.okt.,sowie 5 Tage Urlaub. Nun wurden mir zusätzlich 4 Arbeitstage als Freizeitausgleich mit 7.54h abgezogen. Nun komme ich auf minusstunden obwohl ich +14.40h mit in den Oktober genommen habe. Zudem hätte ich ja 19 +4 =23 Arbeitstage. Ist dies rechtens

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Community-Antworten (4)

S
seehas

31.10.2022 um 14:33 Uhr

Wenn 7:54 h/Tag abgezogen wurden gehe ich mal davon aus, dass es sich um 39,5 h/Woche mit 5 Tagen/Woche handelt. Da hat der Oktober (Feiertage 03. & 31.10 abgezogen) sowieso nur 19 Arbeitstage. Wo war denn dann noch Urlaub eingetragen?

T
Thomas63

31.10.2022 um 14:39 Uhr

Wenn Du die Pflichtage nimmst und mit den tatsächlich geleisteten Tagen vergleichst erhälst du die Differenz.

Ein paar mehr Infos wären gut. Wieviele Pflichttage hattest Du laut deinem Einsatzplan abzuleisten? Falls Du Vollkonti arbeitest kann es ebenfalls sein das Du mehr arbeiten musst. Wie ist die Feiertagsregelung bei Euch? Gibt es eine Ausgleichsregelung?

Viele Unbekannte um eine gezielte Antwort zu geben.

O
ol64-sukoe

31.10.2022 um 19:10 Uhr

Ich habe eine 5 Tage Woche mit 7,54 h pro tag, da ich in einen sportschwimmkomplex arbeite muss ich WE und feiertags auch arbeiten.so war ich am 03.10 und den 31.10.also heute arbeiten.urlaub hätte ich vom 17.10.bis 21.10..22 laut dienstplan waren 14.pflichttage eingetragen plus 5.Urlaub Ich hoffe alle Fragen beantwortet zu haben.

E
enigmathika

01.11.2022 um 19:13 Uhr

Es scheint so, dass Du mit zwei Tagen unterplant wurdest. Da Ihr auch an Wochenenden arbeitet, verringert sich die Zahl Eurer monatlich zu erbringenden Arbeitstage auch nicht durch unterwöchige Feiertage. Woher die anderen beiden Tage "Freizeitausgleich" kommen, verstehe ich allerdings auch nicht. Da solltest Du den Dienstplanverantwortlichen fragen.

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