Erstellt am 25.08.2010 um 16:46 Uhr von Ulrik
Hi Bruce,
ihr müßtet als BR der Versetzung ja zustimmen. Wenn ihr dem AN helfen wollt, schaut mal, ob ihr einen Grund findet, der Versetzung zu widersprechen.
Zum Beispiel, wie schaut das denn in der alten Abteilung aus? Da fällt ja durch die Versetzung Einer weg. Wer macht dessen Arbeit?? Sprich, durch die Versetzung hätten die anderen einen Nachteil (§99, Abs 2, Punkt 3). Aber, es darf natürlich nicht betrieblich begründbar sein für den AG
Erstellt am 25.08.2010 um 16:48 Uhr von DonJohnson
Wichtig ist, dass die Gründe zur Zustimmungsverweigerung im 99er Abs 2 abschließend aufgelistet sind...
Erstellt am 26.08.2010 um 08:36 Uhr von neskia
Ihr könntet beispielsweise ablehnen, da die offene Stelle der neuen Abteilung nicht ausgeschrieben wurde.
Was passiert mit der ehemaligen Stelle des Kollegen?