Hallo,

ich benötige bitte eure Hilfe.

Folgender Sachverhalt:

Unser Standort soll geschlossen werden bzw. der Standort soll verlagert werden. Die Verlagerung erfolgt an einen weiteren Standort der Firma ca. 400 km entfernt vom jetzigen Standort. Dies bedeutet, dass der Arbeitsplatz, der allen Mitarbeitern an dem anderen Standort angeboten werden, nicht zumutbar ist.

Es ist noch im Laufe des Monats September mit dem Ausspruch der Kündigungen zu rechnen. Wir wollen uns als BR schon darauf vorbereiten, damit wir wegen der Wochenfrist nicht in Zugzwang kommen. Wir wollen sämtlichen Kündigungen individuell gem. § 102 Abs. 2 BetrVG widersprechen. Jetzt haben wir wegen der Gründe, die in Abs. 3 Nr. 1-5 BetrVG festgelegt sind, ein Problem. Wie können wir bei einer gesamten Standortschließung den Widerspruch begründen? Soziale Kriterien greifen ja wohl nicht, nachdem alle gehen müssen und es keine Sozialauswahl gibt. Kann uns da irgendjemand diesbezüglich weiterhelfen. Vielen Dank.

Doris