Erstellt am 05.01.2011 um 17:56 Uhr von caretakerFM
Ihr ladet einen betriebsinternen Sachverständigen zur Klärung eines bestimmten Sachverhaltes ein!
Er unterliegt nicht der Abteilungsinternen Schweigepflicht, die es offiziell gar nicht gibt, sondern, ist er als Vertreter der Abteilung zur Auskunft verpflichtet.
Ihr legt fest zu welchem Thema er befragt werden soll und nur dazu darf er Stellung nehmen.
Alle Informationen, die er zu anderen Themen äußert, dürfen in keinster Weise verwandt werden.