Wenn ein Betriebsrat mangels eigener Sachkenntnis eine bestimmte Betriebliche Auskunftsperson anfordert-inwiefern gerät dieser in die Bredouille wenn er über Dinge Bescheid weiss die er vom Arbeitgeber erfahren hat? Inwieweit hat die Person das Recht Dinge gegenüber dem BR zu verschweigen oder die Verpflichtung Sachverhalte mitzuteilen? Ist die Person gegen Benachteiligung geschützt?

Alles Gute im Neuen Jahr von den Betriebsratten