Guten Morgen,

wir planen zur Zeit im BR ein grösseres Projekt und möchten mit der Betreuung eine BR-Kollegin beauftragen, die nicht freigestellt ist (wir haben eine volle Freistellung).

Als wir das Konzept dem AG vorgestellt haben, meinte er, dass er gegen das Projekt als solches nichts einzuwenden habe, er sei jedoch nicht damit einverstanden, dass die betreffende Kollegin damit beauftragt wird. "Das könnte schließlich der freigestellte BR-Kollege machen".

Ich bin der Auffassung, dass diese Argumentation einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält, da sich die Kollegin schließlich auf § 37 Abs.2 BetrVG berufen kann. Außerdem könnte der AG jedesmal dann, wenn sich ein BR auf § 37 Abs.2 BetrVG beruft, pauschal damit argumentieren, dass die Arbeit von dem freigestellten BR-Kollgegen übernommen werden kann.

Was meint Ihr?