Hallo ihr alle,

habe mal eine Frage zum § 37 abs. 2 BetrVG was gemeint ist mit der Freistellung für Betriebsratsmitglieder und dem ermessensspielraum?

Wie ist der Satz: "musss der Verhältnissmäßigkeit entsprechen" zu sehen?

Kann man das irgendwie an Zeit festmachen, z. B. bezogen auf Wochenarbeitszeit?

Wir haben im 13 Gremium 3 Freigestellte, die leider nicht oft an die Basis kommen, wo die Mitarbeiter arbeiten. Die BR Mitglieder die in der Halle sind, werden daher öfter zu Problemen angesprochen und nehmen dann auch ihre Zeit als BR Mitglied durch An- und Abmelden beim Vorgesetzten wahr. Jetzt meint der AG und auch die freigestellten BR Mitgleider, dass die Zeit (z. B. 4 STd) in der Woche zuviel wären.(Ohnen Sitzung die einmal in der Woche für 6 STd stattfindet. Hier käme man also auf 14 Std. Ist das zu viel bei einer 40 Stunden Woche? Einige BR Mitglieder meinen, man würde ja schließlich für die Arbeit bezahlt und nicht fürs quatschen, da sie meinen, dass einige BR Mitgieder ihre BR Arbeit zum quatschen ausnutzen würden. Wer hat das anzuzweifel?
Der AG führt eine EXel tabelle, wo nicht nur die Zeiten festgehalten werden, sonder auch Personen mit dem das BR Mitglied spricht, dann wird der BR Vorsitzende angerufen und gefragt ob man für BR Arbeit einen Auftrag hat und zum Schluss noch zwei Ankreuzkästchen mit BR Arbeit ja oder nein.
Ist das legitim?

Ich weiß, dass sind ein paar viele Fragen, aber vieleicht kann mir ja einer helfen, was ich als BR Zeit ansetzen darf, bei einer 40 STd Woche??

Vielen Dank schon mal für die Mühe