Erstellt am 22.03.2012 um 16:51 Uhr von Erdenbürger
Der Ermessungsspielraum entscheidet der angesprochene BR-Mitglied ganz allein.
Es geht Euren Chef und Euren BRV nichts an mit wem Du Dich als BR-Mitglied beräts, natürlich muss mann sich abmelden bei der Arbeit für BR Tätigkeit, aber es bleibt dabei, es geht nur den BR-Mitglied und den Hilfe suchenden Mitarbeiter etwas an was ihr in vertrauen bespricht.
Jeder Mitarbeiter kann immer sich seinen BR-Mitgliedes seines vertrauen aussuchen und darum bitten, dass das zusammen kommen geheim bleit.
Überwachung der Mitarbeiter durch einen Exeltabelle wegen BR Tätigkeiten ist Verboten.
Erstellt am 22.03.2012 um 17:07 Uhr von skargen
kann Erdenbürger da nur zustimmen, Du kannst JEDER ZEIT BR-Arbeit machen und brauchst da gegenüber niemanden Rechenschaft ablegen. Empfehle Seminar "Betriebsverfassung 1", da bekommst Du genau das erklärt und kannst das dann auch vernünftig argumentieren
LG
Erstellt am 22.03.2012 um 17:10 Uhr von petrus
Erstmal vorab für Deinen Chef _und_ für Deinen BR-Fürsten: http://www.betriebsrat.com/infos-vorgesetzte-von-betriebsrat
Man beachte dabei: Dort steht "BR-Mitglied", nicht "BR-Vorsitzender"!
> was gemeint ist mit der Freistellung für Betriebsratsmitglieder und dem ermessensspielraum?
> Wie ist der Satz: "musss der Verhältnissmäßigkeit entsprechen" zu sehen?
Wo stehen diese Sätze? In meinem Gesetz nicht!
> Kann man das irgendwie an Zeit festmachen, z. B. bezogen auf Wochenarbeitszeit?
Nein.
> Die BR Mitglieder die in der Halle sind, werden daher öfter zu Problemen angesprochen und nehmen
> dann auch ihre Zeit als BR Mitglied durch An- und Abmelden beim Vorgesetzten wahr.
So ist das vorgesehen, ja.
> Jetzt meint der AG und auch die freigestellten BR Mitgleider
Gut dass wir Meinungsfreiheit in Deutschland haben :-)
> Einige BR Mitglieder meinen, man würde ja schließlich für die Arbeit bezahlt und nicht fürs quatschen
Lass mich raten: Die Freigestellten?
> Wer hat das anzuzweifel?
Das kann der ArbGeb schon anzweifeln. Dann überprüft das aber nicht der BRV, sondern das Arbeitsgericht.
> Der AG führt eine EXel tabelle, wo nicht nur die Zeiten festgehalten werden
Cool. Wenn man hier nichts Böses argwöhnt, ist das nur ein Verstoß gegen 87.1.6 ...
> sonder auch Personen mit dem das BR Mitglied spricht
...und § 84. Aber §78 ist wohl auch betroffen.
> dann wird der BR Vorsitzende angerufen
Na da brauchst Du das ja nicht machen. :->
> und gefragt ob man für BR Arbeit einen Auftrag hat
Ja, hat man. Die Wähler haben Dir per Stimmzettel diesen Auftrag erteilt.
> zum Schluss noch zwei Ankreuzkästchen mit BR Arbeit ja oder nein.
Und wann wird da nein angekreuzt? Nach Ferndiagnose des BRV am Telefon?
> Ist das legitim?
Wenn es das ist, wird Dir der BRV oder Arbgeb sicherlich gern den Gesetzestext dazu nennen. Solange sie dan nicht können: Nein.
> was ich als BR Zeit ansetzen darf
Wie der 37.2 schon sagt: Soviel wie "zur ordnungsgemäßen Durchführung (Deiner) Aufgaben erforderlich ist.
Und was die Aufgaben sind, legt nicht Euer BR-Fürst fest, sondern das steht im Gesetz.
Übrigens: Freistellungen kann man auch neu vergeben und BR-Fürsten abwählen.
Erstellt am 23.03.2012 um 10:02 Uhr von gironimo
Das mit der Tabelle, wo auch registriert wird wer mit wem und warum dürfte auch unter Behinderung der Betriebsratsarbeit fallen. Da müsste der BR als Gremium reagieren - und zwar umgehend! (siehe auch § 119 BetrVG und Kommentare dazu)
Erstellt am 23.03.2012 um 11:13 Uhr von Kulum
und ich dachte schon meine GF wäre dreist, dagegen sind unsere Vorgesetzten hier ja fast schon wieder lieb und nett - auch wenn da vor einiger Zeit noch ähnliche Nettigkeiten ausgetauscht wurden. Bei uns hat aber wenigstens der BR zusammen gehalten